Ausschreibung 1235523: 12122021

Publiziert am: 21. Dezember 2021

Einkauf

Gemäss Anforderungsprofil


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 33000000: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
  • 33100000: Medizinische Geräte
  • 33190000: Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
Gruppen:
  • H: Health Care
Untergruppen:
  • H-H: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Dezember 2021 Publikationsdatum
21. Dezember 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Der Erhalt der Unterlagen per eMail ist zu bestätigen.

10. Februar 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
7. Februar 2022 Frist für Fragen

None

14. Februar 2022 Abgabetermin 16:00

None

15. Februar 2022 Offertöffnung

None

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nein

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aar-au, Beschwerde geführt werden.

2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Par-teien vor Gericht berechtigt ist.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll;
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht ent-spricht, wird nicht eingetreten.

4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.

5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwalts-kosten zu bezahlen.


Kontakt

Einkauf
Riburgerstrasse 12
4310 Rheinfelden
Telefon: 061 835 67 03
E-Mail-Adresse:  
monika.keller@gzf.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1235523 12122021