Ausschreibung 1222771: Reinigungspapier
Publiziert am: 13. Oktober 2021
Logistikbasis der Armee LBA
Lieferung von Reinigungspapier auf Rollen
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. Oktober 2021 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
5. November 2021 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf dem Informatiksystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz simap.ch bis zum 05.11.2021 zu stellen. |
22. November 2021 | Abgabetermin 00:00 | • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "Reinigungspapier. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
25. November 2021 | Offertöffnung | • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "Reinigungspapier. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
15. Februar 2022 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss eine Firma als federführend bezeichnet werden. Diese gilt als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber. Die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig (gilt für jede beteiligte Firma).
E1 Muster
Der Anbieter muss mit dem Angebot ein (1) Muster einer Rolle Reinigungspapier gemäss der Technischen Spezifikation (Beilage A1.2 der Ausschreibungsunterlagen) einreichen.
E2 Vertrag
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfes (Beilage A1 der Ausschreibungsunterlagen) inkl. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für die Beschaffung von Gütern (Beilage A1.1 der Ausschreibungsunterlagen) und der Technischen Spezifikation (Beilage A1.2 der Ausschreibungsunterlagen).
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen gewährleisten und die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit, die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts oder die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt, die Bestimmungen betreffend der Melde- oder Bewilligungspflichten gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Regeln zur Vermeidung von Korruption einhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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