Zuschlag 1209865: Konfokalmikroskop Zeiss LSM 980
Publiziert am: 22. Juli 2021
Universität Bern
Gestützt auf den Art. 7 Absatz 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) beabsichtigt die Universität Bern, Department for BioMedical Research, die Beschaffung eines Konfokalmikroskops Zeiss LSM 980, angeboten durch Carl Zeiss AG, freihändig vergeben.
Das Konfokalmikroskop Zeiss LSM 980 besitzt das einzigartige Airyscan 2 Modul, welches eine simultane Verbesserung der Auflösung und Signal-to-noise ratio erlaubt. Dies wird durch einen Flächendetektor mit 32 konzentrisch angeordneten Detektorelementen erreicht. Diese Anordnung an Detektorelementen erlaubt das Scannen im Multiplex Modus (d.h. paralleles Scannen eines grösseren Bereichs), welches die Geschwindigkeit und auch die Auflösung deutlich verbessert. Des Weiteren erreichen die Zeiss Linear Scanner, mit welchen das LSM980 ausgerüstet ist, einen einzigartig hohen Auslastungsgrad. Dies ermöglicht dadurch eine deutlich längere «Belichtungszeit» (pixel dwell time) bei gleichbleibender Frame Rate im Vergleich z.B. von Resonant Scannern (500 ns vs. 50 ns bei ca. 30fps), was zu einem wesentlich besseren Signal verhilft (d.h. extrem schnelles Scannen) bei gleichbleibender Signalstärke und Auflösung).
Das Konfokalmikroskop Zeiss LSM 980 dient als Ergänzung und Ersatz zum bestehenden System LSM710 von derselben Herstellerin. Dies erlaubt den Anwendern Forschungsdaten ohne geräte- oder technologiebedingte Abweichung generieren und vergleichen zu können. Darüber hinaus kann einzig dadurch sichergestellt werden, dass ein Austausch der Optik etc. zwischen den beiden Systemen ohne Schwierigkeit möglich ist.
Aus all diesen Gründen kommt einzig die Carl Zeiss AG als Auftragnehmerin in Frage und daher erhält diese den entsprechenden Auftrag.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.07.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Murtenstrasse 35
3008 Bern
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