Zuschlag 1097029: Nuklearmedizin und PET-Zentrum
Publiziert am: 23. September 2019
Kantonsspital Aarau AG
Das wirtschaftlich günstigste Angebot hat 86 von 100 Punkten erreicht.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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35 | Arbeitsplatzergonomie, Bedienung, Bildqualität und medizinische Anwendungsmöglichkeiten |
35 | Investitions- und Betriebskosten über 8 Jahre |
15 | Technische Spezifikationen |
15 | Referenzen |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
23.09.2019
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1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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Tellstrasse 25
5001 Aarau
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