Ausschreibung 1081355: Halbautomatisierte externe Defibrillatoren
Publiziert am: 24. Juni 2019
Kantonspolizei Bern
Die Kantonspolizei Bern hat rund 100 AED im Einsatz. Diese befinden sich grundsätzlich an allen Polizeiwachen im Kanton Bern, zusätzlich auch an Polizeistandorten welche nicht als Wache deklariert sind und teilweise in Fahrzeugen.
Um weitere Revisionskosten zu sparen, will die Kapo neue zeitgemässe AEDs beschaffen (110 Stück). Mit dieser Ausschreibung soll ein Lieferant ausgewählt werden, welcher die geforderten Geräte liefern wird.
Weitere Details können den Beilagen und Anhängen entnommen werden.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. Juni 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
8. Juli 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. |
12. August 2019 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk "Ausschreibung AED. Nicht vor dem 16. August 2019 öffnen!" zu versenden bzw. abzugeben. |
16. August 2019 | Offertöffnung | Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk "Ausschreibung AED. Nicht vor dem 16. August 2019 öffnen!" zu versenden bzw. abzugeben. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Das kantonale beco Berner Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.
Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Kantonspolizei Bern behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf Simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG; BSG 155.21).
Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden – dh. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts – unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe insbesondere Beilage A zur Simap-Publikation
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BSG 731.2; ÖBG) innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG).
Waisenhausplatz 32
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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