Ausschreibung 1060237: Videoskope für die Kontrolle von schwer zugänglichen Hohlräumen

Publiziert am: 1. April 2019

Eidgenössische Zollverwalung

Das Gerät wird bei schwierig zugängliche Stellen und Hohlräumen benutzt, um eine vertieften Suche nach illegalen Waren durchführen zu können.
Das Gerät wird vorwiegend bei Kontrollen von Fahrzeugen aller Art, direkt vor Ort oder in der dafür vorgesehenen Revisionsgarage eingesetzt.
Das Videoskop ermöglicht einen Einblick in Hohlräume, ohne dass Verschalungen, Abdeckungen und Karosserieteile vorgängig entfernt werden müssen. Damit können die Risiken von Schäden an Fahrzeugen, Gebäuden und anderen Gegenständen, die durch Demontage und Ausbau eintreten könnten, verringert werden.
Die Möglichkeit, mit Fotos und Videos ein Versteck / Hohlräume zu dokumentieren, unterstützt das GWK und vereinfacht das Rapportieren der Ereignisse.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 33120000: Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte
  • 35123500: Video-Identifikationssysteme
Gruppen:
  • H: Health Care
Untergruppen:
  • H-H: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. April 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" heruntergeladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

6. Mai 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

13. Mai 2019 Abgabetermin 16:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der Eidgenössischen Zollverwaltung zu erfolgen.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr in der Eidgenössischen Zollverwaltung abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
(Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum
Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

16. Mai 2019 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der Eidgenössischen Zollverwaltung zu erfolgen.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr in der Eidgenössischen Zollverwaltung abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
(Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum
Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

1. November 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2029 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 % Preis
50 % Qualität

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Un-ternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiese-nen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsver-fahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modikfiation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, sonst wird nicht auf die Offerte eingegangen.
E1: Betreibungs- und Handelsregisterauszug
a) Betreibungsregister- und b) Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums), welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind.
E2: Lieferantenselbstdeklaration
Beilage der vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Lieferantenselbstdeklaration.
Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung.
Diese Dokumentation muss ebenfalls für Unterlieferanten erstellt werden.
E3: Kontaktperson (SPoC)
Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen (Angaben zur Person und Adresse).
E4: Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt
Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
E5: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
E6: Referenzangaben
Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend aktuelle Erfahrung in der Lieferung von Videoskopen, gemäss den technischen Anforderungen respektive den Angaben im Pflichtenheft, verfügt.
Der Anbieter muss eine Referenz angeben, bei welchen von ihm gelieferte Videoskope in den letzten 5 Jahren (ab dem Jahr 2013) im Einsatz stehen.
E7: Servicestelle/Beratung
Der Anbieter / Hersteller besitzt ein Servicenetz mit eigenen Servicetechnikern (d/f). Die Erreichbarkeit per Telefon muss werktags von Mo-Fr, 07:30h -12:00h / 13:30h – 17:00h zu ortsüblichen Tarifen gewährleistet sein (keine Mehrwertdienstnummer).
E8: Qualitätsmanagementsystem
Der Anbieter und/oder Hersteller verfügt über ein gültiges Qualitätsmanagement-System nach ISO 9001 oder gleichwertig.
E9: Reparaturleistungen
Bestätigung des Anbieters, Reparaturleistungen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu gewährleisten. Falls dieser Termin nicht eingehalten werden kann, verpflichtet sich der Anbieter, für die darüber hinausgehende Reparaturzeit ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen.
E10: Ersatzteile
Bestätigung des Anbieters, die Verfügbarkeit sämtlicher Ersatzteile und Verbrauchsmaterial während mindestens 5 Jahren ab Lieferung zu gewährleisten.
E11: Stand der Technik
Bestätigung des Anbieters, zu jedem Zeitpunkt während der Vertragsdauer die dem letzten Stand der Technik entsprechenden Geräte zu den offerierten Bedingungen zu liefern.
E12: Testgerät und Präsentation
Der Anbieter bestätigt, dass er 1 Testgerät zwecks Prüfung der Qualität für 5 Wochen kostenlos zur Verfügung stellt. Eine kurze Instruktion in deutscher Sprache zur Bedienung des Gerätes ist zu gewährleisten.
Das Zeitfenster der Präsentation ist einzuhalten (vgl. Pflichtenheft, Kapitel 4.3, 4.3.1 und 4.3.2). Die Präsentation darf max. 1 Stunde dauern.
E13: Geschäftssprache
Der Anbieter bestätigt, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen in deutscher, französischer oder englischer Sprache zu führen. Das schliesst auch Kontakte und Austausch während der Geschäftsabwicklung ein.
E14: Lieferfrist
Bestätigung des Anbieters, eine Lieferfrist ab Bestelleingang für 10 Geräte innerhalb von max. 16 Wochen einhalten zu können (Vertragsbestandteil).
E15: Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter bestätigt, dass er mit der Vorlage des beiliegenden Vertragsentwurfs (Beilage 4.0) einverstanden ist.
E16: AGB für Kauf und Wartung von Hardware
Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des Bundes für Kauf und Wartung von Hardware. (Ausgabe 20.10.2010)
https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/AGB/Hardware/AGB_fuer_Kauf_und_Wartung_von_Hardware.pdf.download.pdf/AGB_fuer_Kauf_und_Wartung_von_Hardware.pdf

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

Keine. Der Anbieter ist angehalten, sein bestes Angebot einzureichen.
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössische Zollverwalung
Monbijoustrasse 40
3003 Bern
Telefon: +41 58 463 43 92
E-Mail-Adresse:  
ausruestung@ezv.admin.ch