Ausschreibung 1045093: OMCL Consumables

Publiziert am: 21. Januar 2019

Swissmedic, Beschaffungsmanagement

Mit vorliegender öffentlicher Ausschreibung sucht Swissmedic per Anfang Mai 2019 eine Lieferantin für Labor- Verbrauchsmaterialien (Consumables). Die Lieferantin soll die Consumables in dem in vorliegendem Pflichtenheft beschriebenen Umfang und in der gewünschten Qualität über die gesamte Vertragslaufzeit liefern können.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 33696500: Laborreagenzien
  • 33793000: Glaswaren für Laboratorien
  • 38437000: Laborpipetten und Zubehör
  • 44832000: Lösungsmittel
Gruppen:
  • H: Health Care
Untergruppen:
  • H-H: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Januar 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschliesslich auf www.simap.ch verfügbar.

11. Februar 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese in schriftlicher Form per Brief bis am 11. Februar 2019 an folgende Postadresse zu richten:
Swissmedic – Schweizerisches Heilmittelinstitut
Persönlich / Vertraulich
z.Hd. Markus Diethelm
Referenz: „OMCL Cons“
Hallerstrasse 7
3012 Bern

4. März 2019 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 4. März 2019 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform, einfach auf DVD/Memory Stick) an die Adresse gemäss Kapitel 10.1 des Pflichtenheftes zuzustellen.

Bemerkung zur Einreichung der Angebote:

a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gemäss Kapitel 10.1 des Pflichtenheftes, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 7. März 2019 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 4. März 2019.

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Die Anbieterin ist verpflichtet, 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Swissmedic per Fax (+41 (0)31 322 02 12) sowie per Email (markus.diethelm@swissmedic.ch) über den Abgabeort (inkl. Adresse) zu informieren. Ausserdem ist sie verpflichtet die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte der Auftraggeberin per Fax sowie per Email zuzustellen. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt.

7. März 2019 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 4. März 2019 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform, einfach auf DVD/Memory Stick) an die Adresse gemäss Kapitel 10.1 des Pflichtenheftes zuzustellen.

Bemerkung zur Einreichung der Angebote:

a) Bei Abgabe an der Loge der Swissmedic (durch Anbieterin oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (d.h. Montag bis Donnerstag, 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 16.00 Uhr, Adresse gemäss Kapitel 10.1 des Pflichtenheftes, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der Swissmedic zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Bei Einreichung auf dem Postweg muss die Anbieterin sicherstellen, dass das Angebot spätestens am 7. März 2019 bei Swissmedic eingetroffen ist. Spätester Abgabetermin auf der Post bleibt der 4. März 2019.

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Die Anbieterin ist verpflichtet, 10 Tage vor Ablauf der Abgabefrist Swissmedic per Fax (+41 (0)31 322 02 12) sowie per Email (markus.diethelm@swissmedic.ch) über den Abgabeort (inkl. Adresse) zu informieren. Ausserdem ist sie verpflichtet die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte der Auftraggeberin per Fax sowie per Email zuzustellen. Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt.

1. Mai 2019 Geplanter Projektstart
30. April 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

gem. Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

keine

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Swissmedic, Beschaffungsmanagement
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Telefon: 058 465 50 47
E-Mail-Adresse:  
markus.diethelm@swissmedic.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1045093 OMCL Consumables