Zuschlag 1044737: Gefriertrocknungsanlage

Publiziert am: 27. Oktober 2018

Erziehungsdirektion des Kantons Bern

Gestützt auf Art. 7 Abs. 3 lit. C ÖBV hat die Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Archäologischer Dienst, die Beschaffung einer Vakuum-Gefriertrocknungsanlage freihändig vergeben, siehe technische Spezifikationen:

Folgende Eigenschaften muss die Vakuumgefriertrocknung mitbringen:
•Komplettanlage
•Auf mindestens – 30 ° C kühlbarer Rezipient, gemessen im Rezipienten.
•Temperatur in 1° C Schritten regulierbar
•Runder, horizontal ausgerichteter Rezipient mit einem Volumen von mindestens 900 l
•Rezipient dauerhaft vakuumbeständig bis zum geforderten Endvakuum
•Erforderliches Endvakuum im Rezipienten dauerhaft kleiner als 0,1 mbar
•Kondensatoren für Dauerbetrieb, 15 kg/24 h
•Kondensatoren auf – 50° C kühlbar
•Anlage auf Türdurchlässe Breite 1000 mm, Höhe 1920 mm und Raumsituation angepasst.
•Vakuum-Gefriertrocknungsprozesse über EDV steuer- und protokolierbar
•Alarmfunktion bei Temperatur und Vakuum Unter- bzw. Überschreitung via Email oder Push und SMS möglich
•Deutschsprachige technische Einweisung und Schulung des Personals

Gemäss einer durchgeführten Marktanalyse werden die notwendigen Anforderungen derzeit nur von der Firma Zirbus Technologie im deutschsprachigen Raum erfüllt.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 33944000: Kühlschränke oder Gefriergeräte für Kadaver
Gruppen:
  • H: Health Care
Untergruppen:
  • H-H: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Zirbus Technology, Bad Grund, DE
CHF 135,000 , Gesamte Einmalkosten für die Jahr 2018/2019 . Es wird geschätzt, dass jährliche Folgekosten von CHF 1'500.00 anfallen werden, welche nicht in den Preis eingerechnet sind.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

26.10.2018


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu (Art. 14 Abs. 3 ÖBG)


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Erziehungsdirektion des Kantons Bern
Brünnenstrasse 66, Postfach
3001 Bern
Telefon: +41 31 633 98 00
E-Mail-Adresse:  
adb@erz.be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1044737 Gefriertrocknungsanlage