Ausschreibung 1033865: BKP 364.2 Kommissionierungsautomat
Publiziert am: 24. August 2018
Kantonsspital Aarau AG
Siehe Dokument B1 "Durch das Bauobjekt bedingte besondere Bestimmungen".
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. August 2018 | Publikationsdatum | |
24. August 2018 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
10. September 2018 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
5. Oktober 2018 | Frist für Fragen | 05.10.2018: Nach Zulassung zur Einreichung eines Angebots. Während der Phase für die Zulassung zur Teilnahme, dürfen jederzeit Fragen gestellt werden (Frist zur Beantwortung = 4 Werktage). |
14. September 2018 | Abgabetermin 23:00 | Der Anbieter muss einen Antrag auf Teilnahme stellen (Submissionsdekret Aargau, Art. 7, Abs. 2). Dem Anbietenden wird empfohlen, das URS-Dokument (Submissionsteil E2) kommentiert abzugeben. Es muss nicht das ganze Dokument kommentiert werden, sondern nur die unter Absatz 14 benannten Punkte. Abgabe der Teilnahmeanträge per Mail an: Auszug aus dem Submissionsdekret Kt. Aargau (01.01.2011): § 7 Formen § 10 * Eignungskriterien |
23. Oktober 2018 | Offertöffnung | Der Anbieter muss einen Antrag auf Teilnahme stellen (Submissionsdekret Aargau, Art. 7, Abs. 2). Dem Anbietenden wird empfohlen, das URS-Dokument (Submissionsteil E2) kommentiert abzugeben. Es muss nicht das ganze Dokument kommentiert werden, sondern nur die unter Absatz 14 benannten Punkte. Abgabe der Teilnahmeanträge per Mail an: Auszug aus dem Submissionsdekret Kt. Aargau (01.01.2011): § 7 Formen § 10 * Eignungskriterien |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
5
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Tellstrasse 25
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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