Ausschreibung 1029285: FLAME Magnet
Publiziert am: 12. Juli 2018
Paul Scherrer Institut
Ein trockener supraleitender Magnet mit hoher Homogenität, warmer Bohrung und aktiver Abschirmung soll beschafft werden. Neben dem Hauptfeld von 3-3.5T soll das System einen Vektormagnet enthalten, der Felder in x, y, und z erzeugt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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12. Juli 2018 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
2. August 2018 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im |
3. September 2018 | Abgabetermin 10:00 | 2 Exemplare in Papierform, 2 Exemplare in digitaler Form (USB-Stick). Angeliefert Villigen PSI. |
5. September 2018 | Offertöffnung | 2 Exemplare in Papierform, 2 Exemplare in digitaler Form (USB-Stick). Angeliefert Villigen PSI. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25 | Preis |
60 | Übereinstimmung mit den geforderten Spezifikationen in Kapitel 3 |
15 | Übereinstimmung mit den geforderten Spezifikationen in Kapitel 1, 2, 4, 5 |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich der Eidg. Technischen Hochschulen (AGB ETH-Bereich) vom September
2016, Stand September 2016.
AGB's von Lieferanten sind ausdrücklich wegbedungen.
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
INTEGRITÄTSKLAUSEL
Die Anbieterin und die Auftraggeberin verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption
zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.
Bei Missachtung der Integritätsklausel hat die Anbieterin der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Diese
beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3'000.- pro Verstoss.
Die Anbieterin nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Regel zur Aufhebung des
Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch die Auftraggeberin führt.
Der Anbieter muss die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen (4.2) und der Verfahrensgrundsätze (4.4)schriftlich bestätigen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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