Zuschlag 1024633: 168631 ZSVA
Publiziert am: 7. September 2018
Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden
Innert Frist hat nur ein Unternehmen auf den RFI vom 23.3.2018 reagiert und sein Interesse bekundet sowie seine Eignung nachgewiesen. Damit ist erstellt, dass für den Auftrag mangels anderweitigem Interesse am Markt nur ein Anbieter in Frage kommt.
Gemäss Art. 15 Abs. 1, lit. c) der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Kt. Appenzell Ausserrhoden kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrages nur ein Anbieter in Frage kommt und es keine angemessene Alternative gibt.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
07.09.2018
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Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen nach der Eröffnung schriftliche Beschwerde beim Einzelrichter des Obergerichtes von Appenzell Ausserrhoden, Fünfeckpalast, Postfach 162, 9043 Trogen, eingereicht werden. Die Regeln über den Fristenstillstand finden keine Anwendung (Art. 4, Abs 4 Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen). Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen. Die Verfügung ist beizulegen.
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Krombach 3
9100 Herisau
Telefon: +41713538111
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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