Zuschlag 1016681: Ersatz Beatmungsgeräte Operative Intensivmedizin
Publiziert am: 20. April 2018
Kantonsspital Aarau AG
Die operative Intensivmedizin setzt seit vielen Jahren Geräte mit einem automatisierten Beatmungsmodus ein, der auch zukünftig beibehalten werden muss. Dieses Verfahren kann nur von einem Lieferanten angeboten werden. Durch diese technische Besonderheit wird der Auftrag gemäss § 8 freihändig vergeben.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.03.2018
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1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bindesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerteschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung ist der Beschwerteschrift beizulegen.
5. Das Beschwerteverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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Tellstrasse 25
5001 Aarau
Telefon: 0041 62 838 42 90
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