Ausschreibung 1414779: Kreativagentur für die Landeskommunikation UEFA Women's EURO 2025 New

Publiziert am: 24. April 2024

Schweiz Tourismus (ST)

Ausschreibungsgegenstand ist eine Vorauswahl von Kreativ-Agenturen für ein nachfolgendes Briefing im Einladungsverfahren.
Das Gesamt-Projektvolumen (Kreation, Produktion, Media,
Reserven, …) inkl. Agenturleistungen und MwSt hängt davon ab, ob das Parlament in der Sommersession 2024 die beantragten zusätzlichen Bundesmittel für die Landeskommunikation bewilligt.
Sofern das Parlament die beantragten Zusatzmittel bewilligt, sollen maximal CHF 250’000 – CHF 300'000 für die Kreation eingesetzt werden.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 2 Wochen, 2 Tage
Ort:

Zürich

Zeit für Fragen: 1 Woche
Tags:
  • 79340000: Werbe- und Marketingdienstleistungen
  • 79342000: Marketing
  • 79413000: Marketing-Beratung
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. April 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

13. Mai 2024 Frist für Fragen

None

21. Mai 2024 Abgabetermin 11:00

None

21. Mai 2024 Offertöffnung

None

11. Juli 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

AGB des Bundes für Dienstleistungen

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweiz Tourismus (ST)
Morgartenstr. 5a
8004 Zürich
Telefon: +41 44 288 12 34
E-Mail-Adresse:  
beschaffung@switzerland.com