Zuschlag 1413951: Übersetzungen D-E -> F 2024 New

Publiziert am: 22. April 2024

Swissmedic, Beschaffungsmanagement

Die Zuschlagsempfängerin hat in der Vorausscheidung (Zuschlagskriterien und Preis) ein gute Punktzahl erreicht und konnte beim Assessment überzeugend ihre Befähigung zur Abdeckung der Swissmedic Bedürfnisse nachweisen. Damit erfüllt sie für die Auftragsvergabe für dieses Los die Anforderungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit bezogen auf Preis, Leistungsfähigkeit, Qualität, Referenzen und Erfahrung von allen Anbietenden vorteilhaftesten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 98300000: Diverse Dienstleistungen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Übersetzungsdienstleistungen von Deutsch und Englisch ins Französische / 2024 - 2029

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

BMP Translations AG, Basel
CHF 463,000 exkl. MwSt., Zuschlag erfolgt für Frau Stéphanie Guttig

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 02.02.2024
Titel:
Evaluationsdauer: 80 Tage

Datum des Zuschlags:

22.04.2024


Anzahl Angebote:

10


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissmedic, Beschaffungsmanagement
Hallerstrasse 7
3012 Bern
Telefon: 058 465 50 47
E-Mail-Adresse:  
markus.diethelm@swissmedic.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1413951 Übersetzungen D-E -> F 2024