Ausschreibung 1407725: Postdienstleistungen New

Publiziert am: 24. April 2024

Staatskanzlei Aargau

- Zustellung der eingehenden Post
- Ausgangspost
- Interne Post
- Frankaturaufträge, Feinsortierungen, Kurierfahrten
- Auskunft und Beratung der internen Postkunden
Vollständiger Aufgabenbeschrieb gemäss Pflichtenheft und Anhängen


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: 1 Monat
Ort:

Stadt Aarau

Zeit für Fragen: 1 Woche, 2 Tage
Tags:
  • 79571000: Postversand
  • 64000000: Post- und Fernmeldedienste
  • 64100000: Post- und Kurierdienste
  • 64113000: Paketpostdienste
  • 64112000: Briefpostdienste
  • 64110000: Postdienste
  • 64216120: Elektronische Postdienste
  • 64111000: Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. April 2024 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

15. Mai 2024 Frist für Fragen

None

4. Juni 2024 Abgabetermin 12:00

None

5. Juni 2024 Offertöffnung

None

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 PRICE Gesamtpreis
15 QUALITY Konzept
15 QUALITY Referenzen
10 QUALITY Umweltfreundlichkeit
10 QUALITY Soziale Verantwortung

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Staatskanzlei Aargau
Regierungsgebäude
5001 Aarau
Telefon: 031 721 33 01
E-Mail-Adresse:  
beschaffung@sourcingpartner.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1407725 Postdienstleistungen