Zuschlag 1406453: Doc1748811775 - Bauherrenvertretung für PSU-Rollout New
Publiziert am: 11. April 2024
Swissgrid AG
Die Zuschlagsempfängerin überzeugte einerseits mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot zum ZK1-Preis und andererseits mit dem Profil der Schlüsselpersonen zum ZK2. Auch bei den weiteren qualitativen Zuschlagskriterien, darunter dem ZK4-Unternehmensressourcen an Mitarbeitenden für Schlüsselrolle und dem ZK5-Unternehmensressourcen an Unterstützungsleistungen und Backoffice überzeugte die Zuschlagsempfängerin gut bis sehr gut. Der positive Gesamteindruck wurde letztendlich auch im ZK6-Interview mit Schlüsselpersonen bestätigt. Da die Offerte von Amstein + Walthert Progress AG nach Bewertung aller Zuschlagskriterien insgesamt das vorteilhafteste Angebot darstellt, erhält diese den Zuschlag.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
40 | PRICE | ZK1 - Preis |
25 | QUALITY | ZK2 - Profil der Schlüsselpersonen |
5 | QUALITY | ZK3 - Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen |
5 | QUALITY | ZK4 - Unternehmensressourcen an Mitarbeitenden für Schlüsselrolle |
5 | QUALITY | ZK5 - Unternehmensressourcen an Unterstützungsleistungen und Backoffice |
20 | QUALITY | ZK6 - Interview mit Schlüsselpersonen |
Das vorteilhafteste Angebot (mit der höchsten Punktzahl) erhält den Zuschlag.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
10.04.2024
6
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
-
Bleichemattstrasse 31
5000 Aarau
Telefon: +41 58 580 21 02
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...