Zuschlag 1403299: Erweiterung Mandat Projektleitung EM
Publiziert am: 13. März 2024
Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring - Investition und Betrieb (Verein EM)
Die Zuschlagsempfängerin hat mit Publikation vom 5. Dezember 2019 den Zuschlag für den Auftrag "Projekt Electronic Monitoring; Projektleitung und Fachberatung" erhalten (Simap Meldungsnummer 1109769). Das vom Verein EM durchgeführte Vergabeverfahren "Exploitant technique Electronic Monitoring - solution nationale" verzögerte sich in der Folge aufgrund von zwei Beschwerdeverfahren. Die Zuschlagsempfängerin führt seit Jahren das Projekt, welches sich derzeit in einer entscheidenen Phase befindet, nachdem die Beschwerde gegen die Auftragsvergabe "Exploitant technique Electronic Monitoring - solution nationale" im November 2023 abgewiesen wurde.
Die Mandatsverlängerung und Erweiterung trägt dem Umstand der Projektverzögerung bzw. dem zusätzlichen Aufwand Rechnung.
Nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) ist eine freihändige Vergabe des Auftrags, unabhängig vom Schwellenwert, namentlich dann zulässig, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.
Ein Wechsel des Auftragnehmers in der jetzigen Phase des Projekts wäre mit sehr grossen Risiken für das Projekt verbunden und würde zu schwierigen Abgrenzungen der Verantwortlichkeiten führen. Zudem müsste mit substanziellen Mehrkosten gerechnet werden, wenn die Projektleitung ausgewechselt werden müsste. Der Tatbestand von Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB ist demnach erfüllt. Der Auftrag kann freihändig vergeben werden.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.02.2024
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Telefon: 0264254400
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