Zuschlag 1399293: F23268 - Organspende-Kampagne 2024-2025

Publiziert am: 23. Februar 2024

Bundesamt für Gesundheit BAG

Den vorliegenden freihändigen Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB erhält die Contexta AG. Dies basierend auf dem 2018 erhaltenen Zuschlag für die selektive Ausschreibung «Kommunikationsmandat Organspende-Kampagne» mit der Projekt-ID 171441. Die bereits 2018 gestartete laufende Kampagne (Zustimmungsregelung) muss noch fortgeführt werden, bis diese – voraussichtlich anfangs 2026 – durch eine neue Kampagne (Widerspruchsregelung) ersetzt werden kann. Diesbezüglich ist eine Ausschreibung im Verlauf des zweiten Halbjahrs 2024 geplant. Ein Wechsel des Leistungserbringers noch in der Alt-Kampagne wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und würde im Hinblick auf den Wissenstransfer und die Instruktion des neuen Leistungserbringers substantielle, mit Blick auf die Restdauer unverhältnismässige, Mehrkosten nach sich ziehen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 39294100: Informations- und Werbeerzeugnisse
  • 85100000: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Contexta AG, Bern
CHF 2,300,000 , Options comprises (voir point 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

19.02.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag bis 31.12.2025: CHF 1'350'000.00
- Optionen bis 31.12.2025: CHF 950'000.00
Alle Preisangaben inklusive 8.1% MWSt.


Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 461 15 32
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1399293 F23268 - Organspende-Kampagne 2024-2025