Zuschlag 1398469: Erneuerung Front-End ALSA
Publiziert am: 1. März 2024
Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS)
Der Grundauftrag zur Einführung eines Administrationstools für die Volksschule im Kanton Aargau wurde im offenen Verfahren an die Firma Nexplore AG, Thun, erteilt (Ausschreibung www.simap.ch vom 21.02.2012). Mit Administration Lehrpersonen Schule Aargau (ALSA) verfügt der Kanton Aargau über ein einheitliches Administrationssystem, auf das Schulen sowie der Kanton online Zugriff haben.
Basierend auf dem Grundauftrag wird der Auftrag für die notwendige Anpassung des Front-Ends (Benutzeroberfläche) ab Frühling 2024 an den bestehenden Partner und Entwickler von ALSA, Nexplore AG, im freihändigen Verfahren erteilt. ALSA wurde eigens auf die Bedürfnisse des Kantons Aargau entwickelt und programmiert. Nexplore AG verfügt über ein umfassendes Know-How über die Geschäftsprozesse und deren Umsetzung in ALSA. Da das aktuell verwendete Webapplikations-Framework "Angular JS" nicht mehr weiterentwickelt wird (End-of-Life), ist eine Anpassung des Front-Ends unausweichlich. Durch die sehr guten fachlichen Kenntnisse der Geschäftsprozesse kann das Upgrade des Front-Ends durch Nexplore AG ohne umfassende Anforderungsanalyse (Requirement Engineering) umgesetzt werden. Zudem ist im Back- sowie Front-End ein Nexplore-spezifischer Softwarecode, basierend auf Standardframeworks, als Business-Logik und Funktionalität implementiert worden. Deshalb kann das Front-End nur durch Nexplore AG zweckmässig erneuert werden.
Sollte das Front-End von ALSA durch einen neuen Partner weiterentwickelt werden, würde dies eine komplette Neuprogrammierung des ursprünglichen ALSA erfordern, weil nicht lediglich das Front-End durch einen neuen Partner überarbeitet werden kann. Somit müsste aus technischer Sicht das ganze System neu programmiert werden. Aus wirtschaftlicher und finanzieller Sicht wäre dies mit unverhältnismässigen Mehrkosten verbunden.
Damit ist der Ausnahmegrund für eine freihändige Vergabe gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB gegeben, da ein Wechsel des Anbieters zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
29.02.2024
-
1.
Gegen den Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.
Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.
Mit der Beschwerde können gerügt werden:
a) Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens:
b) unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts.
5.
Der angefochtene Zuschlag ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
6.
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
-
Bachstrasse 15
5001 Aarau
Telefon: 062 835 21 00
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...