Zuschlag 1398469: Erneuerung Front-End ALSA

Publiziert am: 1. März 2024

Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS)

Der Grundauftrag zur Einführung eines Administrationstools für die Volksschule im Kanton Aargau wurde im offenen Verfahren an die Firma Nexplore AG, Thun, erteilt (Ausschreibung www.simap.ch vom 21.02.2012). Mit Administration Lehrpersonen Schule Aargau (ALSA) verfügt der Kanton Aargau über ein einheitliches Administrationssystem, auf das Schulen sowie der Kanton online Zugriff haben.
Basierend auf dem Grundauftrag wird der Auftrag für die notwendige Anpassung des Front-Ends (Benutzeroberfläche) ab Frühling 2024 an den bestehenden Partner und Entwickler von ALSA, Nexplore AG, im freihändigen Verfahren erteilt. ALSA wurde eigens auf die Bedürfnisse des Kantons Aargau entwickelt und programmiert. Nexplore AG verfügt über ein umfassendes Know-How über die Geschäftsprozesse und deren Umsetzung in ALSA. Da das aktuell verwendete Webapplikations-Framework "Angular JS" nicht mehr weiterentwickelt wird (End-of-Life), ist eine Anpassung des Front-Ends unausweichlich. Durch die sehr guten fachlichen Kenntnisse der Geschäftsprozesse kann das Upgrade des Front-Ends durch Nexplore AG ohne umfassende Anforderungsanalyse (Requirement Engineering) umgesetzt werden. Zudem ist im Back- sowie Front-End ein Nexplore-spezifischer Softwarecode, basierend auf Standardframeworks, als Business-Logik und Funktionalität implementiert worden. Deshalb kann das Front-End nur durch Nexplore AG zweckmässig erneuert werden.
Sollte das Front-End von ALSA durch einen neuen Partner weiterentwickelt werden, würde dies eine komplette Neuprogrammierung des ursprünglichen ALSA erfordern, weil nicht lediglich das Front-End durch einen neuen Partner überarbeitet werden kann. Somit müsste aus technischer Sicht das ganze System neu programmiert werden. Aus wirtschaftlicher und finanzieller Sicht wäre dies mit unverhältnismässigen Mehrkosten verbunden.
Damit ist der Ausnahmegrund für eine freihändige Vergabe gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB gegeben, da ein Wechsel des Anbieters zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79631000: Dienstleistungen im Bereich Personal sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

NEXPLORE AG, Gwatt (Thun)
CHF 1,550,000 , Der Gesamtpreis versteht sich als maximales Kostendach und beinhaltet: Erneuerung Front-End (technologische Erneuerung der Benutzeroberfläche), Optimierung Benutzerführung (Interaktionsmöglichkeiten vereinfachen), Vereinfachung Abläufe (Schritte reduzieren oder automatisieren), Angleichung Designs an kantonales Schulportal, Einbau Hilfestellungen (Hinweise auf Aktualitäten und Unterstützung bei der Eingabe), Vorbereitung ALSA auf zukünftige Anforderungen.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

29.02.2024


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

1.
Gegen den Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.
Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.
Mit der Beschwerde können gerügt werden:
a) Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens:
b) unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts.
5.
Der angefochtene Zuschlag ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
6.
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS)
Bachstrasse 15
5001 Aarau
Telefon: 062 835 21 00
E-Mail-Adresse:  
volksschule@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1398469 Erneuerung Front-End ALSA