Zuschlag 1396509: (23145) 620 Agenturpool 2024 bis 2029
Publiziert am: 20. Februar 2024
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, OE Publikationen
Den Zuschlag erhalten die Firmen Scholz & Friends Schweiz AG, in flagranti ag, KOMMPAKT AG Kommunikation und Wirz Group AG. Sie überzeugten durch eine hervorragende Erfüllung der qualitativen Kriterien.
Bei Scholz & Friends Schweiz AG überzeugten insbesondere die Präsentation zur Aufgabenstellung sowie die eingereichten Unterlagen zu den Weiterbildungen und den Referenzen.
Bei inflagranti ag überzeugten insbesondere die Präsentation zur Aufgabenstellung sowie die eingereichten Unterlagen zu den Weiterbildungen.
Bei KOMMPAKT AG Kommunikation und Wirz Group AG überzeugten insbesondere die Überlegungen und die Präsentation zur Aufgabenstellung sowie die eingereichten Unterlagen zu den Referenzen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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30% | ZK 01 Überlegungen zur Aufgabenstellung «Webmagazin» |
15% | ZK 02 Weiterbildungen der Projektleitung |
15% | ZK 03 Preis / Gesamtkosten |
15% | ZK 04 Anbieterpräsentation zur Aufgabenstellung «Webmagazin» |
10% | ZK 05 Referenzen Webseiten Livingdocs |
10% | ZK 06 Agenturporträt |
5% | ZK 07 Nachhaltigkeit |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.02.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Die Ausschreibung erfolgte ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Beschaffungsvolumen abgerufen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 467 80 72
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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