Zuschlag 1385809: (23021) 602 Personalverleih versch. IT-,Verwaltungs und Technikprofile
Publiziert am: 19. Dezember 2023
Zentrale Ausgleichsstelle ZAS, Beschaffungsstelle
Der Zuschlag wird den Unternehmen Manpower SA, Interiman SA, Ficoba SA und Value Job Services SA erteilt, da sie einerseits die Teilnahmebedingungen und die obligatorischen Anforderungen erfüllt haben und andererseits aus den folgenden Gründen:
Die Zuschlagsempfängerin Manpower SA überzeugte insbesondere durch ihr als bestes erachtetes finanzielles Angebot, die positive Evaluation der drei eingereichten Referenzen und die Vollständigkeit der präsentierten digitalen Lösungen.
Die Zuschlagsempfängerin Interiman SA überzeugte insbesondere durch ihr Angebot, das die Qualitätszertifizierungen erfüllt sowie durch die positive Evaluation der drei eingereichten Referenzen.
Die Zuschlagsempfängerin Ficoba SA überzeugte insbesondere durch ihr finanziell vorteilhaftes Angebot auf der Ebene der Lohnkoeffizienten, und durch die positive Evaluation der drei eingereichten Referenzen.
Die Zuschlagsempfängerin Value Job Services SA überzeugte neben ihrem wettbewerbsfähigen finanziellen Angebot insbesondere durch die positive Evaluation der drei eingereichten Referenzen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
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Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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60% | ZK 01 Preis und Multiplikator-Koeffizient |
25% | ZK 02 Referenzen und Qualitätszertifizierungen |
15% | ZK 03 Digitale Lösungen |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Pflichtenheft unter Ziffer 6 und im Anhang 01 Anforderungskatalog ersichtlich.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.12.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Die Zuschlagsempfängerinnen haben folgende Preise offeriert:
Minimal CHF 5'395'379.00 / Maximal CHF 6'027’007.00.
Alle Preisangaben inklusive 8.1% MWSt.
Mit jeder Zuschlagsempfängerin wird ein Rahmenvertrag abgeschlossen und bei konkretem Bedarf wird ein Wettbewerb (Mini-Tender) unter den Zuschlagsempfängerinnen durchgeführt.
Das Beschaffungsvolumen darf die in der Ausschreibung veröffentlichte Obergrenze von 97'000 Stunden für das Los 2 nicht überschreiten.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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