Zuschlag 1381575: BKS-1819: Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2025 (MZMV 2025)

Publiziert am: 1. Dezember 2023

Bundesamt für Statistik

Den Zuschlag erhält die Firma LINK Marketing Services AG. Diese legte das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot vor und erfüllte die meisten Zuschlagskriterien am besten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79300000: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
  • 79310000: Marktforschung
  • 79330000: Statistische Dienstleistungen
  • 79311200: Durchführung von Umfragen
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 PRICE ZK 1.1 bis 1.4
8 QUALITY ZK2.1 Projektorganisation, Projektanalyse und Projektmanagement
10 QUALITY ZK2.2 Programmierung CATI-Fragebogen
10 QUALITY ZK2.3 Geokodierung, Routing und Nachkodierung
8 QUALITY ZK2.4 Adress- und Stichprobemanagement, Kontaktierung:
8 QUALITY ZK2.5 Schulung
4 QUALITY ZK2.6 Hotline
8 QUALITY ZK2.7 Qualitätssicherung und Datensicherheit
4 QUALITY ZK2.8 Schriftliche Befragung CAWI/PAPI

Berücksichtigte Anbieter

LINK Marketing Services AG, Lausanne
CHF 4,686,010 , Für die Berechnung der Option 1, wurden 20'000 Interviews berücksichtigt (gem. PH).

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 14.09.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 74 Tage

Datum des Zuschlags:

27.11.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Statistik
Espace de l'Europe 10
2010 Neuchâtel
Telefon: 058 463 66 66
E-Mail-Adresse:  
beschaffungen@bfs.admin.ch