Zuschlag 1380753: (23177) 104 Übersetzungsdienstleistungen Englisch für die BK

Publiziert am: 4. Dezember 2023

Bundeskanzlei BK

Den Zuschlag erhalten die nachfolgenden Firmen:
- Extran SA
- Supertext AG
- Apostroph Bern AG
- Huston Consulting
- All Languages Made Accessible GmbH
Sie überzeugten insbesondere in Hinblick auf die fachliche Qualifikation, die Qualität der Übersetzungen, sowie durch den guten Preis.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79530000: Übersetzungsdienste
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 4:

    Übersetzung ins Englische WBF
    4000 Seiten
    Maximale Anzahl Zuschläge: 5

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK 1 Erfahrung in der Übersetzung von Texten im Fachbereich des Loses
7% ZK 2 Zusätzliche Erfahrung in der Übersetzung von juristischen Texten
30% ZK 3 Preis
33% ZK 4 Assessment

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.

Berücksichtigte Anbieter

All Languages Made Accessible GmbH, Bern
CHF 135,125 - CHF 981,007 , Option comprise (voir point 4.4)

Apostroph Bern AG, Bern
CHF 135,125 - CHF 981,007 , Option comprise (voir point 4.4)

Extran SA, Geneva
CHF 135,125 - CHF 981,007 , Option comprise (voir point 4.4)

Huston Consulting, Buchs SG
CHF 135,125 - CHF 981,007 , Option comprise (voir point 4.4)

Supertext AG, Zürich
CHF 135,125 - CHF 981,007 , Option comprise (voir point 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 19.07.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 132 Tage

Datum des Zuschlags:

28.11.2023


Anzahl Angebote:

40


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
Grundauftrag: Preisspanne von CHF 98’273.00 bis CHF 713’460.00 (inkl. MWSt.)
Option: Preisspanne von CHF 36’852.00 bis CHF 267’547.00 (inkl. MWSt.)

Bezugsregelung gemäss Pflichtenheft Ziffer 3.3.1.


Kontakt

Bundeskanzlei BK
Gurtengasse 3
3003 Bern
Telefon: +41 58 463 72 3
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch