Zuschlag 1376363: Strategische Partnerschaft Innosuisse und Neue Züricher Zeitung (SIF)
Publiziert am: 10. November 2023
Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Den Zuschlag für eine Partnerschaft zur Informationsvermittlung über das Förderangebot von Innosuisse erhält die Neue Zürcher Zeitung AG, Zweigniederlassung NZZ Connect, da sie mit der Veranstaltung Open-I Innosuisse eine Möglichkeit der Informationsvermittlung an die interessierten Kreise bietet, die schweizweit einzigartig ist. Die Vorgänger-Veranstaltung Swiss Innovation Forum (SIF) hat sich in den letzten Jahren als führende Innovationskonferenz der Schweiz etabliert. Mit der neuen Veranstaltung Open-I werden neue Erkenntnisse der Konferenzgestaltung an einem neuen Veranstaltungsort umgesetzt, weshalb ein neuer Name gewählt wurde. Die neue Veranstaltung Open-I spricht jedoch weiterhin explizit die für Innosuisse relevante Zielgruppe an und es gibt keine Veranstaltung mit vergleichbarem Renommee und Ausstrahlung und keinen Veranstalter, der eine entsprechende Alternative bietet. Innosuisse muss deshalb eine Partnerschaft mit NZZ Connect eingehen, um ihren Informationsauftrag effektiv und effizient zu erfüllen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
06.11.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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