Zuschlag 1375187: Revisionsstelle der compenswiss
Publiziert am: 9. November 2023
compenswiss (Fonds de compensation AVS/AI/APG)
Die ursprungliche Ausschreibung im offenen Verfahren "Revisionsstelle der compenswiss" vom 16. Mai 2018 wird nach der Revision der Jahresrechnung 2024 ausgeschöpft sein. Um einen geordneten Übergang auf die ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechnungslegungsstandards zu gewahrleisten, ist eine Verlangerung des Revisionsmandats für compenswiss um weitere zwei Jahre notwendig. Diese Übergangsleistungen werden gemass Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB an die bisherige Revisionsstelle Ernst & Young AG vergeben. Anschliessend wird das Revisionsmandat neu ausgeschrieben.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.06.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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