Zuschlag 1373893: Logen- und Sicherheitsdienst

Publiziert am: 14. November 2023

Diverse Bundesämter /armasuisse

Unter Berücksichtigung der im Vorfeld festgelegten Kriterien und deren Gewichtung hat der Zuschlagsempfänger bei den kumulierten qualitativen Kriterien den höchsten Erfüllungsgrad erreicht.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79710000: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
  • 79700000: Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten
  • 79716000: Ausgabe von Mitarbeiterausweisen
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    RA-Stellen Bern und Thun.
    Die Aufträge umfassen den klassischen Logendienst, Sicherheitskontrollen, Rondenkontrollen, Verkehrsdienst sowie Zutrittskontrollen und die Ausstellung von Sicherheitskarten an verschiedenen Standorten.

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
Preis
Leistung / Qualität und Nachhaltigkeit

Berücksichtigte Anbieter

Protectas S.A., Lausanne

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 18.07.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 113 Tage

Datum des Zuschlags:

08.11.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Diverse Bundesämter /armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
Telefon: +41 (0) 58 463 23 23
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1373893 Logen- und Sicherheitsdienst