Zuschlag 1368845: (23183) 750 Medienspiegel des Schweizerischen Wissenschaftsrates

Publiziert am: 10. Oktober 2023

Schweizerischer Wissenschaftsrat (SWR)

Den Zuschlag erhält die Firma Argus Data Insights Schweiz AG, da sie sämtliche Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien erfüllt und die Zuschlagskriterien erfüllt. Das Angebot sticht durch die umfassende Medienabdeckung und Serviceleistung heraus. Insbesondere die angemessene Einschätzung der Herausforderungen und die entsprechenden Massnahmen überzeugten das Evaluationsteam.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 92400000: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
  • 64216000: Elektronische Nachrichten- und Informationsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
23.5% ZK 01 Preis
5.9% ZK 02 Erfahrung
5.9% ZK 03 Kenntnisse Bildungs- und Forschungslandschaft Schweiz
11.8% ZK 04 Medienpool
11.8% ZK 05 Lieferzeiten
5.9% ZK 06 Adressdatenbank
5.9% ZK 07 Vorschau der Medienspiegelausgabe vor dem Versand
5.9% ZK 08 Halbjährliche Nutzungsstatistik
5.9% ZK 09 Discovery-Interface
5.9% ZK 10 Einsatz von KI-Werkzeugen in Monitoring, Kategorisierung, Textextraktion, Sortierung
11.8% ZK 11 Anbieterpräsentation

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.

Berücksichtigte Anbieter

ARGUS DATA INSIGHTS Schweiz AG, Zürich
CHF 202,039

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 11.07.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 73 Tage

Datum des Zuschlags:

22.09.2023


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerischer Wissenschaftsrat (SWR)
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 54 02
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch