Zuschlag 1365165: Personalausschreibung für Rechtsdienst 2023

Publiziert am: 25. September 2023

Swissgrid AG

Die vorteilhaftesten Angebote erhalten den Zuschlag.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79620000: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
  • 75242000: Dienstleistungen im Bereich öffentliches Recht und öffentliche Ordnung
  • 79111000: Rechtsberatung
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    ICT-Profile-
    In Ergänzung zu den Eigenleistungen werden Unternehmen gesucht, welche Swissgrid mit ihren Leistungen im juristischen und administrativ-juristischen Bereichen unterstützen.

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% - ZK1 Preis exkl. MWSt.
50% - ZK2 Firmen-Qualifikation
5% - ZK3 Vorbehalte zu den Unterlagen
5% - ZK4 Nachhaltigkeit
10% - ZK5 Anbieterpräsentation

Berücksichtigte Anbieter

Deloitte AG, Zürich
CHF 1,222,395 , Plafond des coûts pour l'ensemble de la commande du lot 2 selon le budget

Ernst & Young AG, Basel
CHF 1,222,395 , Plafond des coûts pour l'ensemble de la commande du lot 2 selon le budget

Flex Suisse AG, Zürich
CHF 1,222,395 , Plafond des coûts pour l'ensemble de la commande du lot 2 selon le budget

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 30.06.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 87 Tage

Datum des Zuschlags:

25.09.2023


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585802398
E-Mail-Adresse:  
fabrizio.giamboi@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1365165 Personalausschreibung für Rechtsdienst 2023