Zuschlag 1363303: (23004) 570 Geoinformatik-Dienstleistungen swisstopo
Publiziert am: 14. September 2023
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Den Zuschlag als Rahmenvertragspartner erhält die Firma EBP Schweiz AG, welche über die geforderte Erfahrung in der Umsetzung komplexer Vorhaben im Geoinformatikbereich verfügt, ein preislich konkurrenzfähiges Angebot eingereicht hat und mit den eingereichten Konzeptdokumenten überzeugen konnte.
Den Zuschlag als Backup-Rahmenvertragspartner erhält die Firma camptocamp SA, welche das preisgünstigste und ebenfalls ein qualitativ hochstehendes Angebot eingereicht hatte.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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1'000 Punkte | ZK 01 Vorgehenskonzept Entwicklung von Applikationen (Backend & Frontend) im Geoinformatikbereich |
1'000 Punkte | ZK 02 Auftragsanalyse zu Betrieb & Wartung von Applikationen im Geoinformatikbereich |
1'000 Punkte | ZK 03 Lösungsvorschlag zu Screendesign im Geoinformatikbereich |
1'000 Punkte | ZK 04 Vorgehenskonzept zu Data Processing |
2'000 Punkte | ZK 05 Erfahrung in der Umsetzung komplexer Vorhaben im Geoinformatikbereich |
4'000 Punkte | ZK06 Preis |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.1 und 5.1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
13.09.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte, maximale Stundenkontingent von 24‘000 Stunden abgerufen.
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
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✘ Begleitung bei der Einführung
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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