Zuschlag 1354019: Fachunterstützung Vollzug Umweltgesetzgebung
Publiziert am: 26. Juli 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA
Auf Basis der Angaben zu den Projektreferenzen und den Erfahrungswerten der aufgeführten Projektleiter wurde der Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Da nur ein Angebot eingereicht wurde, erhielt dieses Offerte den Zuschlag.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
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Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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35% | Zuschlagskriterium 1 (ZK1): Qualifikation der Schlüsselpersonen ZK1.1 Projektleiter (Gewichtung 20%), ZK1.2 Stv. Projektleiter (Gewichtung 15%) Bewertet werden die projektspezifische Berufserfahrung, die Sprachkenntnisse sowie die Aus- und Weiterbildung der angebotenen Schlüsselpersonen. Die Bewertung erfolgt pro Schlüsselperson auf Basis von entweder 1 oder 2 Referenzprojekten, den Sprachkenntnissen und einem ergänzenden Lebenslauf |
25% | Zuschlagskriterium 2 (ZK2): Preis: Durch den Anbieter ist das Angebot inkl. Nebenkosten, Rabatt und MWST anzugeben |
20% | Zuschlagskriterium 3 (ZK3): Aufgabenspezifische Kompetenzen und Referenzen des Anbieters: Bewertet wird die gesamte Breite der Kompetenzen und Referenzen des Anbieters in den verlangten Fachgebieten |
20% | Zuschlagskriterium 4 - Los 1 (ZK4 - Los 1): Qualität des Angebots: Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben - Organisation des Anbieters / Auftragsabwicklung - Umgang mit den Aufgaben in den drei Landessprachen - QM-Konzept |
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.07.2023
1
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Keine
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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