Zuschlag 1348489: Sponsoring SEF.GROWTH

Publiziert am: 22. August 2023

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Den Zuschlag erhält die Neue Zürcher Zeitung AG, Zweigniederlassung NZZ Connect für das Wachstumsprogramm SEF.GROWTH gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB, weil aufgrund der technischen Besonderheit nur sie in Frage kommt und es keine angemessene Alternative gibt. Das
Programm SEF.GROWTH ist einzigartig für die Förderung von KMU und Startups in der Schweiz. Das IGE sieht hier eine einmalige Gelegenheit mittels Sponsoring, diese für die Schweizer Wirtschaft wichtigen, innovativen Unternehmen gemäss seinem gesetzlich festgehaltenen Informationsauftrag zu
unterstützen, indem die Awareness für das in dieser Zielgruppe hoch relevante Thema Intellectual Property (IP) gefördert und Basiswissen vermittelt wird. Es besteht keine vergleichbare Alternative.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79950000: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Neue Zürcher Zeitung AG, Zweigniederlassung NZZ Connect, Bern
CHF 580,000

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

21.08.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Stauffacherstrasse 65/59g
3003 Bern
Telefon: 031 377 77 77
E-Mail-Adresse:  
beschaffung@ipi.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1348489 Sponsoring SEF.GROWTH