Zuschlag 1348233: Programm Impuls Mobilität
Publiziert am: 5. Juli 2023
Volkswirtschaftsdirektion Kanton Zürich, Amt für Mobilität
Das Angebot des Zuschlagsempfängers zeichnet sich insbesondere durch die breite Erfahrung der Schlüsselpersonen sowie die guten Vorgehensvorschläge aus.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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15% | Qualität und Plausibilität der Auftragsanalyse für die Neulancierung und der spezifischen Bearbeitungsvorschläge |
15% | bezogen auf die verantwortliche(n) Schlüsselperson(en) für die Mobilitätsberatung: Fachkompetenzen und Breite der Erfahrungen in den spezifischen Aufgabenbereichen der Mobilitätsberatung |
15% | bezogen auf die verantwortliche(n) Schlüsselperson(en) für die strategische Beratung Elektromobilität: Fachkompetenzen und Breite der Erfahrungen in den spezifischen Aufgabenbereichen der strategischen Beratung für Elektromobilität |
10% | bezogen auf die verantwortliche Schlüsselperson für die Leitung der Geschäftsstelle: auftragsspezifische Kompetenzen und Breite der Erfahrungen im spezifischen Aufgabenbereich |
10% | Zweckmässigkeit der Zusammenstellung und Grösse des Gesamtteams sowie der internen Organisation |
5% | Auftragsspezifische Fachkompetenz der verantwortlichen Fachperson(en) für die Marktbearbeitung und die Kommunikation |
30% | Preis |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
05.07.2023
4
Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützstrasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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Neumühlequai 10, Postfach
8090 Zürich
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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