Zuschlag 1336265: (22120) 609 Führung von Vorhaben und Produkten
Publiziert am: 31. Mai 2023
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Den Zuschlag erhalten die nachstehenden 2 Anbieter:
Rang 1: Bietergemeinschaft avega IT AG und kiwi consultants AG
Rang 2: Detecon (Schweiz) AG
Die Rangfolge ist für den Direktabruf massgebend (vgl. Rahmenvertrag, Anhang 3 der Ausschreibung).
Die erstplatzierte Zuschlagsempfängerin Bietergemeinschaft avega IT AG und kiwi consultants AG hat aufgrund der angebotenen Personen mit dem besten Erfahrungswert (Erreichung der maximalen Punktzahl) im Bereich Product Owner sowie Non-Infrastruktur Vorhaben und mit dem zweitbesten Erfahrungswert aller gültigen Angebote im Bereich Product Management überzeugt. Die zweitplatzierte Zuschlagsempfängerin Detecon (Schweiz) AG hat aufgrund der angebotenen Personen mit dem besten Erfahrungswert im Bereich Product Management und Non-Infrastruktur Vorhaben (Erreichung der maximalen Punktzahl) und mit dem zweitbesten Erfahrungswert aller gültigen Angebote im Bereich Product Owner überzeugt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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20% | - ZK 1.1 Product Owner |
20% | - ZK 1.2 Product Management |
15% | - ZK 2.1 Infrastruktur Vorhaben |
15% | - ZK 2.2 Non-Infrastruktur Vorhaben |
30% | ZK 3 Preis (max. Stundensatz in CHF exkl. MWST) |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
16.05.2023
4
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Rein optional. Die Abrufe für das maximale Beschaffungsvolumen von CHF 2'154'000.00 inkl. 7.7% MWSt. erfolgen nach Rangfolge und werden mittels Rahmenvertrag vereinbart.
Die Zuschlagsempfänger haben folgende Stundensätze inkl. 7.7% MWSt. offeriert:
Minimal CHF 183.09 / Maximal CHF 215.40
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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