Zuschlag 1303671: (22046) 609 Engineering Dienstleistungen im Monitoringumfeld
Publiziert am: 9. Dezember 2022
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Den Zuschlag erhalten die Firmen:
- Amanox Solutions AG, da sie als fachlich spezialisierter, erfahrener und kompetenter Leistungserbringer überzeugen konnte. Die Zuschlagsemfängerin hat in den qualitativen Kriterien aufgrund der sehr guten Erfahrungswerte eine hohe Punktzahl erreicht und zudem das günstigste Angebot eingereicht.
- LC Systems Engineering AG, da sie als fachlich spezialisierter, erfahrener und kompetenter Leistungserbringer überzeugen konnte. Die Zuschlagsemfängerin hat in den qualitativen Kriterien aufgrund der sehr guten Erfahrungswerte fast die maximale Punktzahl erreicht.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
15% | ZK-1.1 Erfahrung mit Programmiersprachen und Scripting im Bereich Automatisierung |
15% | ZK-1.2 Erfahrung mit Toolsets und Plattformen im Bereich Automatisierung |
10% | ZK-1.3 Erfahrung mit Datenformaten |
10% | ZK-1.4 Erfahrung in der Automatisierung von Prozessen im Public Cloud Umfeld |
10% | ZK-1.5 Erfahrung in der Automatisierung von Prozessen im Private Cloud Umfeld |
5% | ZK-1.6 Erfahrung in der Automatisierung und Orchestrierung von Betriebsworkflows |
5% | ZK-1.7 Erfahrung in der Automatisierung von Servicemonitoring Prozessen |
30% | ZK-2 Max. Stundensatz Mitarbeiter |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
05.12.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Die Vergabestelle wird gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand nach Bedarf Leistungen bei einem Zuschlagsempfänger beziehen bzw. abrufen. Der jeweilige Abruf erfolgt in einem Mini-Tender Verfahren gemäss Ziffer 4.2 des Rahmenvertrages. Es wird höchstens das maximale Beschaffungsvolumen von CHF 2'046'300.00 inkl. MWSt.abgerufen.
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Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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