Zuschlag 1296565: Aufgaben-Datenbank BR NWCH
Publiziert am: 18. November 2022
Bestellergemeinschaft Bildungsraum Nordwestschweiz, bestehend aus den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothu
Der Grundauftrag wurde im offenen Verfahren erteilt an das Joint Venture Institut für Bildungsevaluation Zürich AG, Zürich, und Cito Institute for Educational Measurement (Cito B.V.), Arnhem, Niederlande (Zuschlagsentscheid vom 27. Juni 2011, publiziert auf simap.ch am 3. Oktober 2011). Per Ende des Jahres 2016 wurde das Joint Venture aufgelöst und seit 2017 wird der Auftrag vollumfänglich durch die Institut für Bildungsevaluation Zürich AG angeboten. Basierend auf diesem Grundauftrag wird der fortgeführte Auftrag ab 1.1.2023 im freihändigen Verfahren wiederum an die Institut für Bildungsevaluation Zürich AG erteilt, da aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur ein Anbieter in Frage kommt und es keine angemessene Alternative gibt (Art. 21 Abs. 2 lit. c IVöB). Die Urheberrechte massgebender, sehr spezifischer Softwarebestandteile liegen alleine beim Anbieter. Ein anderer Anbieter könnte aus urheberrechtlichen Gründen nicht mit dem fortlaufenden Betrieb der Software und der Webportale beauftragt werden, weshalb keine angemessene Alternative zur berücksichtigten Anbieterin besteht. Zudem würde ein Wechsel des Anbieters zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen (Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB). Bei einem Anbie-terwechsel würden diverse Funktionalitäten der Software und der Webportale nicht mehr zur Verfügung stehen oder müssten für substanzielle Mehrkosten neu entwickelt werden. Ein fortlaufender Betrieb wäre nicht sichergestellt und würde die gesetzliche Aufgabenerfüllung (kantonale Leistungstests) verunmöglichen bzw. erheblich erschweren.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.11.2022
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1.
Gegen den Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.
Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.
Mit der Beschwerde können gerügt werden:
a) Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens:
b) unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts.
5.
Der angefochtene Zuschlag ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
6.
Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Der Kanton Aargau trägt den grössten Teil der Finanzierung, weshalb aargauisches Recht zur Anwendung gelangt (Art. 5 Abs. 2 IVöB 2019; vgl. auch Art. 8 Abs. 3 IVöB 2001). Zudem vertritt der Kanton Aargau die Bestellergemeinschaft.
Bachstrasse 15
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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