Zuschlag 1295591: (F22300) Basisdienste D, F, I der KEYSTONE-SDA-ATS AG 1.1.23-31.12.23

Publiziert am: 1. November 2022

Bundeskanzlei BK

Den Zuschlag nach Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB erhält die Firma KEYSTONE-SDA-ATS AG, da sie als einzige Anbieterin in der Lage ist in den unterschiedlich grossen Märkten der verschiedenen Amtssprachen Deutsch, Italienisch und Französisch gleichzeitig gleichwertige Dienste erbringen zu können. Dadurch kann sie als einzige Anbieterin das gegenseitige Verständnis, den Zusammenhalt und den Informationsaustausch zwischen den Landesteilen, Sprachgemeinschaften und Kulturen des Landes wie für die Leistungserbringung notwendig fördern.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 92400000: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

KEYSTONE-SDA-ATS AG, Bern
CHF 2,799,492

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

31.10.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundeskanzlei BK
Bundeshaus West
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 37 22
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch