Ausschreibung 1293731: Kommunikationsagentur 2023

Publiziert am: 29. November 2022

Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz IVA

Die Kampagnen rund um die Marken SAFE AT WORK und BE SMART WORK SAFE fördern Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll eine Full-Service-Kommunikationsagentur evaluiert werden, welche die Kampagnen weiterführt. Im Rahmen des Auftrags sollen zudem neue, innovative Kampagnen-Ideen geprüft und damit mittelfristig auch die inhaltliche Weiterentwicklung gewährleistet werden.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79340000: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. November 2022 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die vertraulichen Anhänge 6 bis 11 sind gegen Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung (siehe Anhang 5) per E-Mail an info@iva-ch.ch erhältlich.

9. Dezember 2022 Frist für Fragen

None

16. Januar 2023 Abgabetermin 00:00

None

18. Januar 2023 Offertöffnung

None

1. Mai 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Sonstige Angaben:

Die Auftraggeberin behält sich vor, Berichtigungen und Ergänzungen zu den vorliegenden Unterlagen innerhalb der Frist zur Einreichung des Angebots vorzunehmen. Die Auftraggeberin wird diese Berichtigungen und Ergänzungen gleichzeitig allen Anbieterinnen schriftlich mitteilen und erforderlichenfalls die Frist zur Einreichung des Angebots erstrecken. Die Anbieterinnen sind verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen in ihrem Angebot zu berücksichtigen.

Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, oder wenn der Vertrag nach dem Zuschlag nicht abgeschlossen werden kann oder vorzeitig beendigt wird, ist der Auftraggeber berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen oder den Auftrag ohne neue Ausschreibung der Anbieterin mit dem nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.

Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Budgets und der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde.

Durch die Teilnahme an der Ausschreibung erwerben sich die Anbieterinnen keinerlei Rechte auf Ausführung oder Vergütung irgendwelcher Art. Es entsteht auch keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin, wenn das Verfahren aus wichtigem Grund ergebnislos abgebrochen oder wegen eines Beschwerdeverfahrens wiederholt oder verlängert werden muss.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (Münsterplatz 3a, Postfach, 3000 Bern 8) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz IVA
Speichergasse 6 / Postfach
3001 Bern
E-Mail-Adresse:  
info@iva-ch.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1293731 Kommunikationsagentur 2023