Ausschreibung 1293731: Kommunikationsagentur 2023
Publiziert am: 29. November 2022
Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz IVA
Die Kampagnen rund um die Marken SAFE AT WORK und BE SMART WORK SAFE fördern Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll eine Full-Service-Kommunikationsagentur evaluiert werden, welche die Kampagnen weiterführt. Im Rahmen des Auftrags sollen zudem neue, innovative Kampagnen-Ideen geprüft und damit mittelfristig auch die inhaltliche Weiterentwicklung gewährleistet werden.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
29. November 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die vertraulichen Anhänge 6 bis 11 sind gegen Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung (siehe Anhang 5) per E-Mail an info@iva-ch.ch erhältlich. |
9. Dezember 2022 | Frist für Fragen | None |
16. Januar 2023 | Abgabetermin 00:00 | None |
18. Januar 2023 | Offertöffnung | None |
1. Mai 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Sind nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin behält sich vor, Berichtigungen und Ergänzungen zu den vorliegenden Unterlagen innerhalb der Frist zur Einreichung des Angebots vorzunehmen. Die Auftraggeberin wird diese Berichtigungen und Ergänzungen gleichzeitig allen Anbieterinnen schriftlich mitteilen und erforderlichenfalls die Frist zur Einreichung des Angebots erstrecken. Die Anbieterinnen sind verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen in ihrem Angebot zu berücksichtigen.
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, oder wenn der Vertrag nach dem Zuschlag nicht abgeschlossen werden kann oder vorzeitig beendigt wird, ist der Auftraggeber berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen oder den Auftrag ohne neue Ausschreibung der Anbieterin mit dem nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Budgets und der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde.
Durch die Teilnahme an der Ausschreibung erwerben sich die Anbieterinnen keinerlei Rechte auf Ausführung oder Vergütung irgendwelcher Art. Es entsteht auch keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin, wenn das Verfahren aus wichtigem Grund ergebnislos abgebrochen oder wegen eines Beschwerdeverfahrens wiederholt oder verlängert werden muss.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (Münsterplatz 3a, Postfach, 3000 Bern 8) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Speichergasse 6 / Postfach
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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