Zuschlag 1293517: F22295 - Publikationen in verschiedenen Zeitungen

Publiziert am: 24. Oktober 2022

Bundesamt für Energie BFE

Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Den Zuschlag erhält die Firma Impactmédias SA. Veröffentlichung zwei 4-seitiger Beilagen in den wichtigsten Westschweizer Tageszeitungen. Die Zielgruppe der französischsprachigen Hauseigentümer:innen ist am effizientesten und umfangreichsten mittels Artikel in den Zeitungen Le Nouvelliste, La Liberté, La Côte, La Région, Arc Info, Tribune de Genève, La Journal du Jura, Le Quotidien Jurassien und Le Courrier erreichbar. Bei den entsprechenden Titeln handelt es sich um jene, die die Zielgruppen am besten ansprechen und in ihrer entsprechenden Region vorherrschend sind. Sie sind deshalb aus technischer und künstlerischer Sicht die einzigen Titel, die für die Veröffentlichung des Programmes "Erneuerbar heizen» in Frage kommen. Andere Medien fokussieren sich auf eine breitere Zielgruppe oder haben eine geringe Auflage und bieten dadurch eine geringere Verbreitung, wodurch sie keine angemessene Alternative darstellen. Die Herausgeber der oben genannten Titel haben sich mit anderen Herausgeber zu "Association Romandie Combi" zusammengeschlossen. Sie haben Impactmédias SA die exklusive Regie, Promotion und Vermarktung der ihrer Titel übertragen. Entsprechend sind die Veröffentlichungen in den entsprechenden Medien nur über Impactmédias SA buchbar.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79340000: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Impactmédias SA, Neuchâtel
CHF 567,315 , Vertragsdauer 01.12.2022 - 31.12.2023

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

11.10.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 83 50
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

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