Zuschlag 1290351: FU und BHU SA-CH Los 6
Publiziert am: 5. Oktober 2022
Bundesamt für Strassen
Nach Beurteilung sämtlicher Zuschlagskriterien erreicht das Angebot des Anbieters AWK Group AG die höchste Punktzahl. Die Offerte besticht insbesondere durch das vorgeschlagene Vorgehen, die klare Projektorganisation, des Verständnisses des Auftrages als auch durch das Knowhow der Schlüsselpersonen. Das Projektteam weist ein langjähriges und fundiertes Know-how aus dem Be-reich kritische Infrastrukturen aus. AWK Group AG haben gute Referenzprojekte vorgelegt. Die er-kannten Chancen, Gefahren und Herausforderungen wurden sehr gut beschrieben. Insbesondere die Bewertung der Chancen und Risiken sowie die Auflistung der besonderen Herausforderungen wurden umfassend ausgewiesen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Jedes (Sub-)Kriterium wird anhand einer Notenskala bewertet. Die Bewertung erfolgt nach sachlich begründbaren Einschätzungen und pflichtgemässem Ermessen anhand folgender Skala. Sehr gut 5: Erfüllen die Anforderungen/Erwartungen vollumfänglich, Angaben ausgezeichnet und/oder sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. Gut 4: Erfüllen die Anforderungen/Erwartungen überdurchschnittlich, Angaben und Beitrag zur Zielerreichung gut. Genügend 3: Erfüllen die Anforderungen/Erwartungen durchschnittlich, Angaben und Beitrag zur Zielerreichung genügend. Ungenügend 2: Erfüllen die Anforderungen/Erwartungen unterdurchschnittlich, Angaben und Beitrag zur Zielerreichung ist nicht genügend. Schlecht 1: Erfüllen die Anforderungen/Erwartungen schlecht, Angaben und Beitrag zur Zielerreichung sind unvollständig und ohne ausreichenden Projektbezug. Nicht beurteilbar 0: Erfüllen die Anforderungen/Erwartungen in keiner Hinsicht, kann nicht beurteilt werden (keine Angaben). Das in den Angebotsunterlagen vorgegebene Preisblatt bildet die Bewertungsgrundlage und ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Das tiefste bereinigte Angebot (Nettopreis) erhält die Note 5. Angebote die 100% oder mehr über dem Tiefstangebot liegen erhalten die Note 0. Dazwischen wird linear benotet. Zur Berechnung der Punktezahl muss jede Note mit ihrer entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Die Summe der Punkteberechnungen ergibt das Punktetotal und ist ausschlaggebend für den Zuschlagsentscheid. Die Maximalpunktzahl ist das Produkt aus der höchsten Note (5) und maximaler Gewichtung (100%) und beträgt 500 (5 x 100 = 500).
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
29.09.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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