Zuschlag 1288615: (22091) 805 Unterstützung Verhaltensorientierung EnergieSchweiz

Publiziert am: 27. September 2022

Bundesamt für Energie (BFE)

Den Zuschlag erhalten die Firmen FehrAdvice & Partners AG, Affective Advisory GmbH und Intep Integrale Planung GmbH, da sie die drei vorteilhaftesten Angebote eingereicht haben. Diese Angebote überzeugten bei sämtlichen qualitativen Zuschlagskriterien sowie insbesondere bei den Assessments und wiesen darüber hinaus die kostengünstigsten Preise aller eingegangenen Angebote auf.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79320000: Meinungsumfragen
  • 79300000: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
  • 79310000: Marktforschung
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
2000 Punkte ZK 01 - ZK 02 Referenzen des Anbieters in Projekten der Verhaltensorientierung
2000 Punkte ZK 03 - ZK 04 Referenzen der Schlüsselpersonen (FPE und FPE-Stv.)
500 Punkte ZK 05 Tooleinsatz
500 Punkte ZK 06 Knowhow-Transfer, Organisation, Qualität
2000 Punkte ZK 07 Assessment
3000 Punkte ZK 08 Preis

Berücksichtigte Anbieter

Affective Advisory GmbH, Zürich
CHF 2,154,000 , voir point 4.4

FehrAdvice & Partners AG, Zürich
CHF 2,154,000 , voir point 4.4

Intep Integrale Planung GmbH, Zürich
CHF 2,154,000 , voir point 4.4

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 20.05.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 129 Tage

Datum des Zuschlags:

26.09.2022


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird gesamthaft höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Gesamttotal von CHF 2'154'000.00 inkl. MWSt. abgerufen.

Die Zuschlagsempfänger haben folgende Stundensätze inkl. MWSt. offeriert:
Minimal CHF 153.50 / Maximal CHF 181.00


Kontakt

Bundesamt für Energie (BFE)
Pulverstrasse 13
3003 Bern
Telefon: +41 58 469 28 72
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch