Zuschlag 1285103: (22094) 600 Rahmenverträge Übersetzungsleistungen 2023 – 2026
Publiziert am: 16. September 2022
Bundeskanzlei (Lose 2 und 6), Bereich Bundesrat, Abteilung Italienisch und Eidg. Finanzdepartement EFD (Lose 1–8), Generalsekret
Die Zuschläge erhalten die aufgelisteten Firmen, da diese mit den von ihnen angebotenen zugelassenen Personen die Zuschlagskriterien gemäss den Ausschreibungsunterlagen am besten erfüllen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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1000 Punkte | ZK01 Fachliche Übersetzungserfahrung in den einschlägigen Aufgabengebieten des Eidg. Finanzdepartementes bzw. der Bundeskanzlei |
800 Punkte | ZK02 Fachliche Übersetzungserfahrung in schweizerischen juristischen Bereichen (Rechtsetzungs- und Rechtsprechungsverfahren) |
400 Punkte | ZK03 Fachliche Übersetzungserfahrung in schweizerischen politischen Bereichen, die ausserhalb der Aufgabengebiete des Eidg. Finanzdepartementes bzw. der Bundeskanzlei liegen |
200 Punkte | ZK04 Zusatzausbildungen in folgenden Fachgebieten: Politik, Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Währung, Rechtswissenschaft, Management und Personal, Informatik, Sprachbereich und Sozialwissenschaften |
1200 Punkte | ZK05 Preis |
2400 Punkte | ZK06 Assessment |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
05.09.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag Preisspanne von CHF 42'003.00 bis CHF 140'010.00
- Option Preisspanne von CHF 42'003.00 bis CHF 140'010.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Beschaffungsvolumen abgerufen.
Monbijoustrasse 118
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Telefon: +41 58 465 39 74
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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