Ausschreibung 1284817: Unterstützung Empfang BAFU+ARE / Aktenaussonderung BAFU
Publiziert am: 19. September 2022
Bundesamt für Umwelt BAFU, Informatik & Services, und Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3033
Unterstützung Empfang BAFU+ARE (Los 1+2) Aussonderung Akten BAFU (Los 3)
Das Bundesamt für Umwelt BAFU und das Amt für Raumentwicklung ARE im UVEK benötigen für den Betrieb der Empfangslogen externe Unterstützung.
Das BAFU betreibt an der Worblentalstrasse 68, 3063 lttigen + an der Monbijoustrasse 40, 3011 Bern, je einen Empfangsdienst.
Das ARE betreibt an der Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, einen Empfangsdienst. Das Amt verbleit an diesem Standort.
Mitarbeit 3 Personen (2,0 FTE) im Fachbereich „GEVER BAFU“ des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) im Gebäude Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen. Ab 01.01.2023 wird die Unterstützungsleistung für den Fachbereich dem Zuschlagsempfänger übergeben. Er wird für 5 Jahre verpflichtet (optional 2 weitere Jahre). 1,4 FTE sind bereits für das BAFU tätig + müssen übernommen werden.
Ab 2025 oder 2026 (abhängig vom Umzug BAFU) werden die Dienstleistungen an der Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen (Campus UVEK Ittigen) erbracht.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ittigen / Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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19. September 2022 | Publikationsdatum | |
19. September 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt. Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäss Art. 38 BöB. Eine Bereinigung der Angebote erfolgt ausschliesslich unter den Voraussetzungen und nach Massgabe von Art. 39 BöB sowie auf explizite Aufforderung der Vergabestelle hin. |
31. Oktober 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
21. Oktober 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet. |
31. Oktober 2022 | Abgabetermin 00:00 | Das vollständige Angebot je Los (Lose 1 - 3) ist bis spätestens 24.10.2022 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form als E-Mail unverschlüsselt) an die aufgeführte Adresse zuzustellen. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die aufgeführte Adresse zu senden. Für jedes Los ist jeweils ein eigenständiges Angebot einzureichen (keine Zusammenfassung, kein Loszusammenzug). Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt. |
11. November 2022 | Offertöffnung | Das vollständige Angebot je Los (Lose 1 - 3) ist bis spätestens 24.10.2022 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form als E-Mail unverschlüsselt) an die aufgeführte Adresse zuzustellen. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die aufgeführte Adresse zu senden. Für jedes Los ist jeweils ein eigenständiges Angebot einzureichen (keine Zusammenfassung, kein Loszusammenzug). Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt. |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- siehe unter Ziffer 2.6 Grundauftrag: 01.01.2023 - 31.12.2027 Verlängerung: 01.01.2028 - 31.12.2029
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2027
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Optionale Verlängerung je Los um 2 Jahre für Los 1
Grundauftrag: 01.01.2023 - 31.12.2027
Verlängerung: 01.01.2028 - 31.12.2029Als Optionen werden die Grundleistungen je Los ab dem 01.01 2028 für weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2029 analog fortgeführt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Für die Ziehung der als Optionen bezeichneten Leistungen ist je Option und Los zwingend ein neuer Vertrag auszustellen.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25% | ZK01 Kenntnisse und Erfahrung im Einsatzgebiet |
25% | ZK02 Technische Kenntnisse Deklaration der voraussichtlichen Einarbeitungszeit des angebotenen Profils, inkl. Kenntnisse der Standardtools des BAFU, im Wesentlichen MS Office und elektr. Geschäftsverwaltungssystem (Bundesstandard). Die eingesetzten Mitarbeitenden verfügen über gute Kenntnisse in der Bedienung von technischen Einrichtungen, im Wesentlichen Alarm-tableaus (Siemens), Gebäudezutrittsschliessung (ZUKO), Schleusenbetrieb etc. |
10% | ZK03 Qualität der Französischkenntnisse (Belege: Zertifikat) |
5% | ZK04 Qualität der Italienischkenntnisse (Belege: Zertifikat) |
5% | ZK05 Qualität der Englischkenntnisse (Belege: Zertifikat) |
5% | ZK06 Qualitätsmanagementsystem (Belege: Zertifikat) |
25% | ZK07 Preis |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- siehe unter Ziffer 2.6 Grundauftrag: 01.01.2023 - 31.12.2027 Verlängerung: 01.01.2028 - 31.12.2029
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2027
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Optionale Verlängerung je Los um 2 Jahre für Los 2
Grundauftrag: 01.01.2023 - 31.12.2027
Verlängerung: 01.01.2028 - 31.12.2029Als Optionen werden die Grundleistungen je Los ab dem 01.01 2028 für weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2029 analog fortgeführt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Für die Ziehung der als Optionen bezeichneten Leistungen ist je Option und Los zwingend ein neuer Vertrag auszustellen.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25% | ZK01 Kenntnisse und Erfahrung im Einsatzgebiet |
25% | ZK02 Technische Kenntnisse Deklaration der voraussichtlichen Einarbeitungszeit des angebotenen Profils, inkl. Kenntnisse der Standardtools des BAFU, im Wesentlichen MS Office und elektr. Geschäftsverwaltungssystem (Bundesstandard). Die eingesetzten Mitarbeitenden verfügen über gute Kenntnisse in der Bedienung von technischen Einrichtungen, im Wesentlichen Alarm-tableaus (Siemens), Gebäudezutrittsschliessung (ZUKO), Schleusenbetrieb etc. |
10% | ZK03 Qualität der Französischkenntnisse (Belege: Zertifikat) |
5% | ZK04 Qualität der Italienischkenntnisse (Belege: Zertifikat) |
5% | ZK05 Qualität der Englischkenntnisse (Belege: Zertifikat) |
5% | ZK06 Qualitätsmanagementsystem (Belege: Zertifikat) |
25% | ZK07 Preis |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- siehe unter Ziffer 2.6 Grundauftrag: 01.01.2023 - 31.12.2027 Verlängerung: 01.01.2028 - 31.12.2029
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2027
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Optionale Verlängerung je Los um 2 Jahre für Los 3
Grundauftrag: 01.01.2023 - 31.12.2027
Verlängerung: 01.01.2028 - 31.12.2029Als Optionen werden die Grundleistungen je Los ab dem 01.01 2028 für weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2029 analog fortgeführt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Für die Ziehung der als Optionen bezeichneten Leistungen ist je Option und Los zwingend ein neuer Vertrag auszustellen.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
20% | ZK01 Kenntnisse und Erfahrung im Einsatzgebiet |
20% | ZK02 Kenntnisse elektr. Geschäftsverwaltungssystem (z.B. Acta Nova) |
10% | ZK03 Sprachen |
10% | ZK04 Kenntnisse GEVER Grundlagen sind beim Anbieter vorhanden |
10% | ZK05 Zertifikat «Informationsmanagement in der Bundesverwaltung» |
30% | ZK06 Preis |
Zulassungsbedingungen
sind nicht zugelassen.
EK für Los 1 + 2:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach.
EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in Deutsch (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in Deutsch erstellen und abliefern können.
EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang Nr. 1 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK09 Arbeitsort
Bereitschaft, den Standort der Auftraggeberin als Arbeitsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt, BAFU bei Los 1 und Bundesamt für Raumentwicklung, ARE bei Los 2).
EK10 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten
Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind.
EK11 Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente und Pläne sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
EK12 Strafregisterauszug
Strafregisterauszug der verantwortlichen Führungskräfte sowie für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrages vorgesehenen Personen.
EK 13 Dresscode
Business Casual ist Voraussetzung. Der Anbieter ist bereit, die eingesetzten Mitarbeitenden mit Tenues auszurüsten, die als Anforderung dem Kleiderstil „Business casual“ entsprechen.
EK14 Amtliche Ausweise
Der Auftragnehmer ist bereit, für den Einsatz/Ersatz von Mitarbeitenden dem Auftraggeber jeweils folgende Dokumente zur Verfügung zu stellen:
-Kopie ID oder Pass
-Kopie schweiz. Sozialversicherungsausweis
EK15 Ungeplante Empfangseinsätze
Bei Ausfall muss innerhalb von 4 Stunden eine Stellvertretung für einen kurzfristigen Empfangseinsatz gewährleistet sein.
___________________________________________________________________________________________________
EK für Los 3:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach.
EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in Deutsch (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in Deutsch erstellen und abliefern können.
EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang Nr. 1 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK09 Sitzungsort
Bereitschaft, den Standort der Auftraggeberin als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt, BAFU, CH-3003 Bern).
EK10 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Für jedes Los ist jeweils ein eigenständiges Angebot einzureichen (keine Zusammenfassung, kein Loszusammenzug).
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Für die Ziehungen oder Teilziehungen der als Optionen definierten Leistungen benötigt es je Lose 1 - 3 zwingend neue Verträge. Sie dürfen nicht im jeweiligen Grundauftrag enthalten sein.
Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.
Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Worblentalstrasse 68, Ittigen
3003 Bern
Telefon: E-Mail
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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