Zuschlag 1283925: Ligne de contact réctractable (CEM)

Publiziert am: 2. September 2022

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr

Das Angebot erzielte jeweils die beste Bewertung bei den Kriterien "Qualität" und "Wirtschaftlichkeit" und stellt insgesamt das vorteilhafteste Angebot dar.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45231400: Bauarbeiten für Starkstromleitungen
  • 45234160: Fahrleitungsbauarbeiten
  • 45232210: Bauarbeiten für Freileitungen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • CW-RS: Eisenbahnbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% 1. WIRTSCHAFTLICHKEIT
85% von 70% 1.1 Wirtschaftlichkeit Produkt (Investitionskosten)
15% von 70% 1.2 Wirtschaftlichkeit Produkt (Betriebskosten, inkl. Option)
30% 2. QUALITÄT
70% von 30% 2.1 Technische Einhaltung der Vorgaben gemäss Pflichtenheft
20% von 30% 2.2 Organigramm und Zeitplan des Projekts
5% von 30% 2.3 Akzeptanz des Vertragsentwurfs resp. der AGB's
5% von 30% 2.4 Eco Vadis (Corporate Social Responsibility, CSR)

Berücksichtigte Anbieter

Furrer + Frey AG, Bern
CHF 695,300 , Prix incluant les options.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 26.04.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 128 Tage

Datum des Zuschlags:

01.09.2022


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 634 48 17
E-Mail-Adresse:  
olivier.laurenza@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1283925 Ligne de contact réctractable (CEM)