Ausschreibung 1274783: KEP-Rahmenverträge für Unterstützung PSE-Geschäfte,1.1.23 - 31.12.27
Publiziert am: 26. Juli 2022
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für Entwicklung undZusammenarbeit DEZA
Die DEZA engagiert sich bereits seit vielen Jahren erfolgreich gemeinsam mit dem Privatsektor für die nachhaltige Entwicklung. Diese Zusammenarbeit mit dem Privatsektor wird auch als «Private Sector Engagement» (PSE) bezeichnet. Aufgrund der Komplexität der Umsetzung und Abwicklung solcher Partnerschaften mit dem Privatsektor, benötigt die DEZA Unterstützung. Die Ausschreibung gliedert sich in 2 Lose: Rechtliche und finanzadministrative Unterstützung (Los 1) und didaktische Unterstützung (Los 2) für PSE-Geschäfte. Offerten können für ein Los oder für beide Lose eingereicht werden. Beide Lose werden in Form von Rahmenverträgen vergeben.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern / Schweiz. Es ist in Ausnahmefällen möglich, dass zusätzlich auch vor Ort in DEZA-Fokus-Ländern die Leistung zu erbringen ist. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Lots : |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
26. Juli 2022 | Publikationsdatum | |
26. Juli 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Unterlagen zum erwähnten Projekt können über die Plattform www.simap.ch unter: laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen heruntergeladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst beim genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. |
23. September 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
8. August 2022 | Frist für Fragen | Es werden keine individuellen Auskünfte erteilt. Allfällige Fragen können bis 08.08.2022 (23:59 Schweizer Zeit) anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden auf www.simap.ch laufend bis 26.08.2022 publiziert. Die Anbieter sind selber verantwortlich, die Antworten von www.simap.ch zu beziehen und diese entsprechend für die Offertstellung zu berücksichtigen. |
23. September 2022 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote beinhalten sämtliche Unterlagen gemäss Kapitel 5 und sind folgendermassen in einem verschlossenen Umschlag unterzeichnet einzureichen: Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
28. September 2022 | Offertöffnung | Die Angebote beinhalten sämtliche Unterlagen gemäss Kapitel 5 und sind folgendermassen in einem verschlossenen Umschlag unterzeichnet einzureichen: Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2027
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK 1: Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeitenden (CVs) |
20% | ZK 2: Angebot und Experten-Team |
40% | ZK 3: Finanzielle Offerte – Gesamtpreis |
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2027
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK 1: Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeitenden (CVs) |
20% | ZK 2: Angebot und Experten-Team |
40% | ZK 3: Finanzielle Offerte – Gesamtpreis |
Zulassungsbedingungen
Anbietergemeinschaften sind zugelassen. Schliesst das EDA den Vertrag mit mehreren Beauftragten ab (Konsortium), muss der Vertrag von allen unterschrieben werden. Vor der Vertragsunterzeichnung bezeichnet das Konsortium schriftlich eine Person, die das Konsortium gegenüber dem EDA vertritt. Die Vertreterin resp. der Vertreter ist ausdrücklich befugt, im Namen und auf Rechnung der Mitglieder des Konsortiums zu handeln. Die Mitglieder des Konsortiums haften solidarisch. Der Anbieter listet alle Mitglieder und ihre Rollen auf.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des EDA für Dienstleistungsverträge (Typ A und Typ B) – Version Mai 2021 werden vom Anbieter mit Einreichung des Angebots uneingeschränkt akzeptiert.
bleiben vorbehalten
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen, die in der Schweiz zu erbringen sind, nur an Anbieter, welche die Einhaltung der am Ort der Leistung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (vgl. Art. 12 Abs. 1 BöB).
Wir die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 6 BöB zu gewährleisten (vgl. Art. 12 Abs. 2 BöB).
Die Auftraggeberin vergibt sodann einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen einhalten (vgl. Art. 12 Abs. 3 BöB i.V.m. Anhang 2 VöB).
Sind Subunternehmer zugelassen, sind diese verpflichtet, die Anforderungen nach den Absätzen 1 – 3 einzuhalten. Diese Verpflichtungen sind in die Vereinbarungen zwischen den Anbietern und den Subunternehmern aufzunehmen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Freiburgstrasse 130
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...