Ausschreibung 1274783: KEP-Rahmenverträge für Unterstützung PSE-Geschäfte,1.1.23 - 31.12.27

Publiziert am: 26. Juli 2022

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für Entwicklung undZusammenarbeit DEZA

Die DEZA engagiert sich bereits seit vielen Jahren erfolgreich gemeinsam mit dem Privatsektor für die nachhaltige Entwicklung. Diese Zusammenarbeit mit dem Privatsektor wird auch als «Private Sector Engagement» (PSE) bezeichnet. Aufgrund der Komplexität der Umsetzung und Abwicklung solcher Partnerschaften mit dem Privatsektor, benötigt die DEZA Unterstützung. Die Ausschreibung gliedert sich in 2 Lose: Rechtliche und finanzadministrative Unterstützung (Los 1) und didaktische Unterstützung (Los 2) für PSE-Geschäfte. Offerten können für ein Los oder für beide Lose eingereicht werden. Beide Lose werden in Form von Rahmenverträgen vergeben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern / Schweiz. Es ist in Ausnahmefällen möglich, dass zusätzlich auch vor Ort in DEZA-Fokus-Ländern die Leistung zu erbringen ist.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 75131000: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
  • 79100000: Dienstleistungen im juristischen Bereich
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Los 1: Rechtliche und Finanzadministrative Unterstützung für PSE-Geschäfte

  • Lot 2:

    Los 2: Didaktische Unterstützung für PSE-Geschäfte


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Juli 2022 Publikationsdatum
26. Juli 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen zum erwähnten Projekt können über die Plattform www.simap.ch unter: laufende Verfahren, Bund, Ausschreibungen heruntergeladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst beim genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

23. September 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
8. August 2022 Frist für Fragen

Es werden keine individuellen Auskünfte erteilt. Allfällige Fragen können bis 08.08.2022 (23:59 Schweizer Zeit) anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden auf www.simap.ch laufend bis 26.08.2022 publiziert. Die Anbieter sind selber verantwortlich, die Antworten von www.simap.ch zu beziehen und diese entsprechend für die Offertstellung zu berücksichtigen.

23. September 2022 Abgabetermin 00:00

Die Angebote beinhalten sämtliche Unterlagen gemäss Kapitel 5 und sind folgendermassen in einem verschlossenen Umschlag unterzeichnet einzureichen:
a) ein unterzeichnetes Original in Papierform benannt als «Original»
b) eine unterzeichnete Kopie benannt als «Kopie»
c) ein elektronisches Speichermedium (Bsp. CD, DVD oder Memory Stick) mit sämtlichen geforderten Unterlagen
ODER
d) Alternative Einreichung : Die Anbieter können das Angebot ausschliesslich per E-Mail einreichen. In diesem Fall muss das Angebot (Format pdf) per E-Mail bis spätestens zum 23.09.2022 23:00 (Schweizer Zeit) an tender.kep@eda.admin.ch gesandt werden.
Die E-Mail muss in der Betreffzeile den folgenden Text haben: «Einreichung Angebot für KEP-Ausschreibung». Es ist möglich, ein Angebot in mehreren E-Mails in deutlich gekennzeichneten Stapeln einzureichen. Die Anbieter müssen in der E-Mail die Verbindlichkeit des Angebotes bestätigen. Der Eingang des per E-Mail eingereichten Angebots wird per E-Mail spätestens bis am 28.09.2022 bestätigt.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden ungeöffnet an den Anbieter zurückgesandt.
Sprachen der Angebote: Deutsch oder Französisch oder Italienisch

28. September 2022 Offertöffnung

Die Angebote beinhalten sämtliche Unterlagen gemäss Kapitel 5 und sind folgendermassen in einem verschlossenen Umschlag unterzeichnet einzureichen:
a) ein unterzeichnetes Original in Papierform benannt als «Original»
b) eine unterzeichnete Kopie benannt als «Kopie»
c) ein elektronisches Speichermedium (Bsp. CD, DVD oder Memory Stick) mit sämtlichen geforderten Unterlagen
ODER
d) Alternative Einreichung : Die Anbieter können das Angebot ausschliesslich per E-Mail einreichen. In diesem Fall muss das Angebot (Format pdf) per E-Mail bis spätestens zum 23.09.2022 23:00 (Schweizer Zeit) an tender.kep@eda.admin.ch gesandt werden.
Die E-Mail muss in der Betreffzeile den folgenden Text haben: «Einreichung Angebot für KEP-Ausschreibung». Es ist möglich, ein Angebot in mehreren E-Mails in deutlich gekennzeichneten Stapeln einzureichen. Die Anbieter müssen in der E-Mail die Verbindlichkeit des Angebotes bestätigen. Der Eingang des per E-Mail eingereichten Angebots wird per E-Mail spätestens bis am 28.09.2022 bestätigt.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden ungeöffnet an den Anbieter zurückgesandt.
Sprachen der Angebote: Deutsch oder Französisch oder Italienisch

1. Januar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Los 1: Rechtliche und Finanzadministrative Unterstützung für PSE-Geschäfte
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2027

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK 1: Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeitenden (CVs)
20% ZK 2: Angebot und Experten-Team
40% ZK 3: Finanzielle Offerte – Gesamtpreis



2: Los 2: Didaktische Unterstützung für PSE-Geschäfte
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2023 bis 31.12.2027

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK 1: Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeitenden (CVs)
20% ZK 2: Angebot und Experten-Team
40% ZK 3: Finanzielle Offerte – Gesamtpreis



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Anbietergemeinschaften sind zugelassen. Schliesst das EDA den Vertrag mit mehreren Beauftragten ab (Konsortium), muss der Vertrag von allen unterschrieben werden. Vor der Vertragsunterzeichnung bezeichnet das Konsortium schriftlich eine Person, die das Konsortium gegenüber dem EDA vertritt. Die Vertreterin resp. der Vertreter ist ausdrücklich befugt, im Namen und auf Rechnung der Mitglieder des Konsortiums zu handeln. Die Mitglieder des Konsortiums haften solidarisch. Der Anbieter listet alle Mitglieder und ihre Rollen auf.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des EDA für Dienstleistungsverträge (Typ A und Typ B) – Version Mai 2021 werden vom Anbieter mit Einreichung des Angebots uneingeschränkt akzeptiert.

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen, die in der Schweiz zu erbringen sind, nur an Anbieter, welche die Einhaltung der am Ort der Leistung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (vgl. Art. 12 Abs. 1 BöB).
Wir die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 6 BöB zu gewährleisten (vgl. Art. 12 Abs. 2 BöB).
Die Auftraggeberin vergibt sodann einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieter, welche mindestens die am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen einhalten (vgl. Art. 12 Abs. 3 BöB i.V.m. Anhang 2 VöB).
Sind Subunternehmer zugelassen, sind diese verpflichtet, die Anforderungen nach den Absätzen 1 – 3 einzuhalten. Diese Verpflichtungen sind in die Vereinbarungen zwischen den Anbietern und den Subunternehmern aufzunehmen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für Entwicklung undZusammenarbeit DEZA
Freiburgstrasse 130
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
tender.kep@eda.admin.ch