Ausschreibung 1270843: (22193) 704 Durchführung der Umfrage zur Konsumentenstimmung 2023-2027
Publiziert am: 24. Juni 2022
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Der Index der Konsumentenstimmung dient der Konjunkturbeobachtung und basiert auf der Befragung von zufällig ausgewählten Privatpersonen. Bislang wurde die Befragung vier Mal im Jahr hauptsächlich telefonisch durchgeführt. Angestrebt wird eine Umstellung auf eine Umfrage über Internet, die kontinuierlich stattfindet. Im Grundauftrag führt der Auftragnehmer die Erhebung der Konsumentenstimmung im Jahr 2023 parallel, sowohl telefonisch gemäss dem bisherigen Vorgehen als auch online gemäss dem neuen Vorgehen durch. Die telefonische Erhebung erfolgt quartalsweise (ca. 900 bis 1000 Interviews pro Quartal). Die Online-Erhebung erfolgt kontinuierlich (ca. 400 bis 500 Interviews pro Woche). Option 1 sieht die Verlängerung der Online-Erhebung um weitere vier Jahre, bis Ende 2027, vor.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. Juni 2022 | Publikationsdatum | |
24. Juni 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
7. Juli 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
29. Juli 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4 Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
5. August 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4 Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
10. September 2022 | Geplanter Projektstart | |
12. Januar 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
9% | ZK01 Projektorganisation |
18% | ZK02 Projektteam |
14% | ZK03 Befragungs- und Hotline-Team |
9% | ZK04 Adress-, Druck-, Stichproben- und Versandverwaltung |
12% | ZK05 Fragebogenprogrammierung und Erhebung |
4% | ZK06 Hotline |
9% | ZK07 Datenaufbereitung, Qualitätskontrolle und Versand der Umfrageresultate |
10% | - ZK08.1 Preisangebot für Grundauftrag |
14% | - ZK08.2 Preisangebot für Option 1 |
0.5% | - ZK08.3 Preisangebot für Option 2 |
0.5% | - ZK08.4 Preisangebot für Option 3 |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen (Referenzprojekte) in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 9) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Die für die Projektleitung und Feldleitung (Rollen 1, 2 und 4 gemäss Ziffer 3.2.2.3) vorgesehenen Mitarbeitenden des Anbieters müssen die folgenden Sprachen mündlich und schriftlich sehr gut beherrschen (Muttersprache oder mindestens Niveau C1 oder vergleichbar):
Deutsch oder Französisch
Die für die Supervision vorgesehenen Mitarbeitenden des Anbieters (Rolle 5 gemäss Ziffer 3.2.2.3) müssen die folgenden Sprachen mündlich und schriftlich einwandfrei (Muttersprache, Niveau C2 oder vergleichbar) beherrschen:
• Schweizerdeutsch beziehungsweise Deutsch (für die Betreuung der in Schweizerdeutsch und Deutsch arbeitenden Mitarbeitenden des Hotline- und Befragungsteams)
• Französisch (für die Betreuung der in Französisch arbeitenden Mitarbeitenden des Hotline- und Befragungsteams)
• Italienisch (für die Betreuung der in Italienisch arbeitenden Mitarbeitenden des Hotline- und Befragungsteams)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK06 Sprachkenntnisse Befragung und Hotline
Die für die Befragung und Hotline vorgesehenen Mitarbeitenden (in Vollzeitäquivalente umgerechnet) des Anbieters (Rolle 6 gemäss Ziffer 3.2.2.3) müssen je mindestens:
59% Schweizerdeutsch
3% Deutsch
29% Französisch und
9% Italienisch
Mündlich und schriftlich sehr gut beherrschen (Muttersprache, Niveau C2 oder vergleichbar)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK07 Reaktion bei operativen Problemen
Die Projektleitung oder deren Stellvertretung sind in der Lage, innert maximal 4 Stunden ab Meldung eines bedeutenden Problems durch den Auftraggeber - während der üblichen Bürozeiten und in Deutsch oder Französisch - das Problem und dessen Lösungsoptionen im Detail mit dem Auftraggeber zu besprechen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 10 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11 Einhalten berufsethischer Normen
Der Anbieter muss entweder Mitglied des Verbands Swiss Insights oder von ESOMAR sein und sich somit schriftlich verpflichtet haben, entweder die Swiss Insights-Richtlinien und/oder die internationalen berufsethischen Normen von ESOMAR (The World Association of Research Professionals)/der Internationalen Handelskammer (IHK) strikte einzuhalten
oder
sich gegenüber dem SECO schriftlich verpflichten, die internationalen berufsethischen Normen von ESOMAR (The World Association of Research Professionals)/der Internationalen Handelskammer (IHK) strikte einzuhalten.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis, dass der Anbieter entweder Mitglied des Swiss Insights oder von ESOMAR ist und dass er sich somit schriftlich verpflichtet hat, entweder die Swiss Insights-Richtlinien und/oder die internationalen berufsethischen Normen von ESOMAR (The World Association of Research Professionals)/der Internationalen Handelskammer (IHK) strikte einzuhalten,
oder
Schriftlicher Nachweis dass der Anbieter sich gegenüber dem SECO verpflichtet, die internationalen berufsethischen Normen von ESOMAR (The World Association of Research Professionals)/der Internationalen Handelskammer (IHK) strikte einzuhalten.
EK12 Einhaltung der schweizerischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Der Anbieter hält bei seiner Leistungserbringung die, für den Auftraggeber massgebenden, schweizerischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Datenschutzgesetz des Bundes sowie dazugehörende Verordnung: SR 235.1 und SR 235.11) ohne jeglichen Vorbehalt ein.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13 Einhaltung des schweizerischen Bundesstatistikgesetzes
Der Anbieter hält bei seiner Leistungserbringung das, für den Auftraggeber massgebende, Bundesstatistikgesetz (BstatG, SR 431.01) ohne jeglichen Vorbehalt ein.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Holzikofenweg 36
3003 Bern
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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