Zuschlag 1266637: BiH-LED, Inception Phase: 1.7.22-31.7.23 & Main Phase1: 1.8.23-31.7.27
Publiziert am: 7. Juni 2022
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA
Nach Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (qualitative Kriterien und Preis) hat die Zuschlagsempfängerin, die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin überzeugt insbesondere hinsichtlich: Der Anbieter verfügt über nachgewiesene Erfahrung und Managementkapazitäten mit einem starken Netzwerk und lokaler Präsenz. Die vorgeschlagene Interventionsstrategie ist gut beschrieben und fördert die Erreichung der Projektergebnisse. Die Interventionsstrategie berücksichtigt die Besonderheiten und Herausforderungen des Kontexts in Bosnien und Herzegowina und bietet einen umfassenden systematischen Ansatz, der den Aufbau von Kapazitäten und die Verwaltung von Finanzhilfen kombiniert.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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25% | ZK 1: Qualifikation und Erfahrung des vorgeschlagenen Teams |
35% | ZK 2: Verständnis des Mandats und des allgemeinen Ansatzes |
10% | ZK 3: Ablauf und Projektorganisation |
30% | ZK 4: Finanzielle Offerte |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
03.06.2022
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Es handelt sich um einen öffentlichen Auftrag nach Anhang 5 Ziffer 1 Buchstabe d BöB. Es besteht kein Rechtsschutz.
Der Vertrag wird unter Vorbehalt der Genehmigung der Kredite durch die DEZA geschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Folgeaufträge an den Zuschlagsempfänger der vorliegenden Ausschreibung zu vergeben, wenn ein Wechsel der Anbieterin für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist oder für die Auftraggeberin erhebliche Schwierigkeiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.
Voraussetzung für Folgeaufträge ist jedoch, dass nach Ablauf der Geltungsdauer des "Bundesgesetzes vom 30. September 2016 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas", d.h. nach dem 31. Dezember 2024, eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
Zmaja od Bosne 11 (building B)
71000 Sarajevo
BA
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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