Zuschlag 1261529: 204043 - 220kV-Ltg Bass-Mühleb, Spannungserhöhung, Tiefbauarbeiten

Publiziert am: 7. Mai 2022

Swissgrid AG

Es ist das einzige eingereichte Angebot.
Gute Erfüllung der Zuschlagskriterien.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45231400: Bauarbeiten für Starkstromleitungen
  • 45221250: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
  • 45232210: Bauarbeiten für Freileitungen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-C: Tiefbau
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    Los 1, Etappe 2022
    Im Jahr 2022 werden die Arbeiten an dem Portal der Unterstation Pieterlen und an den Masten Nr. 114 und Nr. 139 umgesetzt. Dies betrifft den Abschnitt zwischen den Unterstationen Pieterlen und Bassecourt.

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 Preis
10 Gefährdungsermittlung und konkrete Massnahmen
10 Auftragsanalyse
10 Referenzen Bauführer
10 Referenzen Polier

Berücksichtigte Anbieter

Stettler AG Biel Studen, Studen BE
CHF 956,072 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: SIMAP
Ausschreibung vom: 10.11.2021
Titel:
Evaluationsdauer: 177 Tage

Datum des Zuschlags:

06.05.2022


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:  
sacha.bricalli@swissgrid.ch