Zuschlag 1259141: GVK Raum Baden und Umgebung – Unterstützung im Bereich Kommunikation
Publiziert am: 27. April 2022
Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Das BVU wurde gestützt auf die öffentliche Anhörung 2019/2020 und den Beschluss des Grossen Rats vom 4. Mai 2021 beauftragt die "Konzeptentwicklung" im Raum Baden und Umgebung" aus Richtplanverfahrenssicht zu vervollständigen und abzuschliessen. Hierfür soll das Zusammenspiel zwischen Planung, Partizipation und Kommunikation in der nächsten Phase gestärkt werden. Dazu wurden drei Firmen zu einer Präsentation und zur Abgabe eines Angebots eingeladen. Der Auftraggeber sieht diese Leistungen im Vordergrund: Operative Aspekte: Nach Durchführung des Einladungsverfahrens mit den drei Firmen und der Bewertung der Angebote hat die EBP AG mit rund 78 Punkten gegenüber den beiden anderen Firmen, die sich im Bereich von 50 Punkten bewegen, für die Aufgabe "Unterstützung im Bereich Kommunikation" das wirtschaftlich geeignetste Angebot abgegeben. Aus diesen Gründen wird der EBP AG das Mandat "Unterstützung im Bereich Kommunikation" zum GVK Raum Baden und Umgebung erteilt.
Strategische Aspekte:
• Betreuung der strategischen Sicht aus dem Blickwinkel Kommunikation basierend auf der Strategie mobilitätAARGAU, dem kantonalen Richtplan, der Klimastrategie etc.
• Entwicklung von Stories Gesamtverkehrskonzept basierend auf dem Fundament von Siedlung und Verkehr
• Mitwirkung und Gestaltung des Zusammenspiels Planung – Partizipation – Kommunikation
• Teilnahme an grösseren Veranstaltungen, Workshops, Sitzungen
• Koreferate von Medienmitteilungen
• Koreferate zu Folienpräsentationen
• Koreferate zu Website-Inhalten
• Gegenlesen/Bearbeiten von bestehenden Produkten
• Erstellen von Texten für Gemeinden
• Erstellen von Erklärvideos
• Erstellen von Video-Testimonials
• Erstellen von Kurz-Videoclips für Social Media
• Erstellen von Grafiken
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.04.2022
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1.Gegen diese Vergabe kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Um die Vergleichbarkeit der Offertsummen zu ermöglichen, wurde ein beispielhaftes Leistungsverzeichnis erstellt. Die
Offertsumme der Zuschlagsempfängerin liegt auf der Basis des Leistungsverzeichnisses über dem Schwellenwert für ein Einladungsverfahren. Der tatsächliche Umfang des Auftrags wird kleiner sein und konkretisiert.
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 35 60
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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