Zuschlag 1254331: COVID-19: Juristische Beratung Beschaffung Impfstoff Sars-CoV-2
Publiziert am: 30. März 2022
Bundesamt für Gesundheit BAG
Den Zuschlag (Art. 21, Abs. 2 Bst. c BöB) erhält die Firma KPMG SA, Esplanade de Pont-Rouge 6, 1212 Grand-Lancy, Genève.
Seit Beginn der zentralen Beschaffung von Impfstoffen für die Schweiz war ein Bedarf an juristischer Beratung und Begleitung gegeben durch Experten, die Erfahrung im Abschliessen internationaler kommerzieller Verträge mit globalen Impfstoffanbietern haben. Bei der Weiterführung des Mandats für 2022 und 2023 ist ausschlaggebend, dass einzig die bisher engagierte KPMG über das Know-how und den Erfahrungsvorsprung verfügt, damit die weiterhin gebrauchten Dienstleistungen nahtlos erbracht werden können bis zur Beendigung der zentralen Beschaffung der Covid-19-Impfstoffe durch den Bund. Es existiert keine andere Organisation, die über das benötigte Know-how und den historischen Erfahrungsschatz der Vertragsverhandlungen verfügt und damit keine angemessene Alternative innerhalb des zwingend erforderlichen Zeitfensters für die Erbringung dieser Dienstleistung. Bis spät im Jahr 2021 war zudem nicht klar wie sich die Pandemie weiter entwickeln würde und ob sich der Bund aus der zentralen Beschaffung zurückziehen hätte können. Eine Ausschreibung und Einarbeitung einer anderen Firma zum aktuellen Zeitpunkt könnte dazu führen, dass die nötigen Verträge für das Jahr 2023 nicht zeitgerecht abgeschlossen werden können mit einer entsprechenden Versorgungslücke für die Bevölkerung der Schweiz und wäre deshalb nicht angemessen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.11.2021
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag bis 31.12.2022: CHF 376’950.00
- Option 01.01.2023 - 31.12.2023: CHF 269'250.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Schwarzenburgstrasse 157
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Telefon: +41 58 463 87 02
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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