Zuschlag 1249455: Gartner Beratungsdienstleistung für die Jahre 2022 bis 2024
Publiziert am: 4. März 2022
Universität Bern
Gestützt auf den Art.21 Abs. 2 Bst. c und e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungs-wesen (IVöB) beabsichtigt die Universität Bern, Abteilung Informatikdienste, Beratungsdienstleistungen für die Jahre 2022 bis 2024, angeboten durch die Firma Gartner Switzerland GmbH, freihändig zu vergeben.
Gartner Switzerland GmbH ist die einzige Beratungsfirma mit wissenschaftlichem Ansatz, welche Analysen und Forschung im Bereich von Hochschulen betreibt. Alle von Gartner Switzerland GmbH zur Verfügung gestellten Studien sind peer-reviewed. Analysten mit Erfahrung im Hochschulbereich kennen die Bedürfnisse von Hochschulen weltweit und können Marktauskunft geben zu Studierenden-Informationssystemen, Lernplattformen und weiteren hochschulrelevanten Bereichen.
Gartner Switzerland GmbH ist die einzige Firma, welche umfassend Informationen zu Technologietrends (Hypecycles), Herstellerfirmen (Magic Quadrants), Marktübersichten zu bestimmten Themen (Critical Capabilities) sowie Konferenzen speziell für die Hochschulkunden anbietet.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Gartner seit April 2020 hat Gartner spezifisches Know-How über die Universität Bern und ihre aktuellen Themenstellungen erworben. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter wäre aufwändig, da diese Know-How-Basis erneut aufgebaut werden müsste. Aus diesen Gründen kommt einzig die Firma Gartner Switzerland GmbH, 8005 Zürich, als Auftragnehmerin in Frage und daher erhält diese den entsprechenden Auftrag.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
02.03.2022
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Hochschulstrasse 6
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Begleitung bei der Einführung
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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